Unternehmer mit einem digitalen Tablet in seinem Café
Arbeitsschutzpflichten und BGN-Angebote

Existenzgründung im Gastgewerbe: Das müssen neue Betriebe wissen

Ob Café, Foodtruck oder Restaurant: Wer einen Betrieb eröffnet, hat zunächst alle Hände voll zu tun. Der betriebliche Aufbau steht im Mittelpunkt, vieles läuft parallel. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz rücken oft erst später in den Fokus. Dabei gilt: Für den Anfang ist weniger zu tun, als viele vermuten. Akzente fasst die wichtigsten Pflichten zusammen und zeigt, wie die BGN beim sicheren Start unterstützt.

1. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Unternehmen müssen innerhalb einer Woche nach Betriebseröffnung bei der BGN angemeldet werden (z. B. ganz einfach digital). Als Betriebseröffnung gelten bereits vorbereitende Tätigkeiten – etwa der Ausbau der Küche oder erste organisatorische Schritte.

Beschäftigte und Aushilfen sind kraft Gesetzes ab dem ersten Arbeitstag gegen Arbeitsunfälle und Berufs­krankheiten zu versichern. Im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gilt eine Sofortmeldepflicht.

Weitere Informationen: Betriebsanmeldung bei der BGN

2. Freiwillige Unternehmerversicherung

Unternehmerinnen und Unternehmer sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Ein Arbeits- oder Wegeunfall kann dazu führen, dass sie selbst oder mitarbeitende Partner längere Zeit ausfallen – mit möglicherweise existenzbedrohenden Folgen für den Betrieb.

Die freiwillige Unternehmerversicherung der BGN schützt in solchen Fällen zuverlässig. Sie ermöglicht die Absicherung der Unternehmensleitung sowie von Lebenspartnerinnen und -partnern.

Weitere Informationen: BGN-Versicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer

3. Pachtvertrag und Ausstattung

Der Pachtvertrag ist die Grundlage des gesamten Pachtverhältnisses und muss sorgfältig geprüft werden. Er regelt unter anderem Pachtzahlungen, Laufzeit, Kündigungsbedingungen und die Nutzung der Räumlich­kei­ten. Eine juristische Prüfung hilft, nachteilige Klauseln auszuschließen.

Im Vertrag sollte klar festgehalten sein, welche Ausstattung – etwa Küchengeräte – enthalten ist, in welchem Zustand sie sich befindet und wer für Wartung, Instandhaltung oder Ersatz verantwortlich ist.

Gut zu wissen: Im Arbeitsschutz gibt es keinen Bestandsschutz! Das bedeutet: Wer „alte“ Maschinen oder Geräte übernimmt, muss diese gegebenenfalls auf den aktuellen Stand der Technik bringen – Nachrüstungen können also erforderlich sein.

Wichtig: Auch wenn die Räumlichkeiten nicht im Eigentum des Betriebs stehen, trägt die Unternehmens­leitung die Verantwortung für einen sicheren und ordnungsgemäßen Zustand der Arbeitsstätte.

Bei der Übernahme einer Gaststätte sowie bei Um- oder Neubauten unterstützen die regionalen Ansprech­personen der BGN. So lassen sich Anforderungen an Fußboden, Lüftung, Elektrik sowie an Küchengeräte, Gas- und Schankanlagen frühzeitig klären.

Weitere Informationen: BGN-Branchenleitfaden Hotellerie und Gastronomie

4. Ansprechpersonen bei der BGN

Aufsichtspersonen der BGN beraten Betriebe kostenfrei zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, unterstützen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und prüfen vor Ort die Einhaltung der Vorschriften.

Weitere Informationen: Suche nach der zuständigen Aufsichtsperson

5. Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung organisieren

Betriebe mit mindestens einer oder einem Beschäftigten benötigen eine betriebsärztliche und sicherheits­technische Betreuung. Abhängig von der Betriebsgröße stehen dafür verschiedene Modelle zur Verfügung. Der Betrieb hat sechs Monate Zeit, das für ihn passende Betreuungsmodell zu wählen und sich dabei von der BGN beraten lassen. Wird nach sechs Monaten kein Modell gewählt, erfolgt der satzungsgemäße Anschluss an den ASD*BGN, der den Betrieb unterstützt.

Wichtig: Für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten bietet die BGN das Kompetenzzentrenmodell an. Dies ist kostenlos und auf Kleinbetriebe zugeschnitten.

Weitere Informationen: BGN-Themenseite „Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung“

6. Arbeitsschutzorganisation – Vorgaben effizient umsetzen

Eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation ist die Basis für einen sicheren Betriebsstart. Die Verantwor­tung tragen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Existenzgründende. Die BGN bietet eine Checkliste mit kompakten Hintergrundinformationen, die unterstützt bei:

  • der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • der Durchführung von Unterweisungen und Erstellung von Betriebsanweisungen
  • der Organisation der Ersten Hilfe (einschließlich Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse durch die BGN) und betrieblicher Notfallmaßnahmen
  • der arbeitsmedizinischen Vorsorge, etwa bei Feuchtarbeit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und -ärzte aus der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung unterstützen dabei in allen Fragen.

Weitere Informationen: BGN-Themenseite „Organisation im Unternehmen“

7. Vorschriften und Arbeitssicherheitsinformationen auf einen Blick

Welche Gesetze gelten im Gastgewerbe – und wie lassen sie sich praxisnah umsetzen? Die Arbeitssicher­heitsinformationen der BGN bieten verständliche Erläuterungen und praxistaugliche Umsetzungshilfen.

Weitere Informationen: BGN-Themenseite „Vorschriften und Informationen“

8. Prozesse digital bearbeiten

Über das BGN-Extranet können Mitgliedsbetriebe zentrale Geschäftsprozesse online erledigen – etwa Unfallmeldungen, Beitragsangelegenheiten, die Teilnahme am Prämienverfahren oder die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Das erleichtert Abläufe und sorgt für eine rechtssichere Dokumentation.

Weitere Informationen: BGN-Extranet für Mitgliedsbetriebe

9. Seminare bei der BGN

Die BGN bietet ein breites Schulungsprogramm für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Beschäftig­te – online und in Präsenz. Das Angebot umfasst Aus- und Fortbildungen zu aktuellen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Weitere Informationen: BGN-Seminarangebot zur Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung

10. Einen Unfall melden

Arbeitsunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen, müssen innerhalb von drei Tagen per Unfallanzeige an die BGN gemeldet werden. Dadurch können Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung schnell greifen.

Weitere Informationen: BGN-Themenseite „Ein Unfall ist passiert – was tun?“

11. Die BGN-Versichertenkarte

Die digitale Versichertenkarte informiert Beschäftigte über ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz und zeigt, wie die BGN im Schadensfall unterstützt. Sie stärkt das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb.

Weitere Informationen: Themenseite „Versichertenkarte der BGN“

12. BGN-Medienshop

Der BGN-Medienshop bietet zahlreiche Materialien – von Unterweisungsmedien in mehreren Sprachen über Erste-Hilfe-Aushänge bis hin zu Meldeblöcken und weiteren Arbeitshilfen. Viele Produkte können direkt heruntergeladen oder bestellt werden.

Weitere Informationen: BGN-Medienshop