Reha-FAQ: Berufskrankheit melden

Frage: Wie kann ich eine Berufskrankheit bei der BGN anzeigen und wie wird diese dann geprüft?
 

Antwort: Eine Meldung kann durch Sie selbst, durch Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin, durch Ihre Krankenkasse oder durch Ihren Arbeitgeber erfolgen. Unternehmer sowie Ärzte sind sogar verpflichtet, den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit unverzüglich anzuzeigen. Dafür stehen entsprechende Formulare und weitere Informationen auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Sie selbst können uns dies aber auch formlos mitteilen. Bitte ergänzen Sie dabei neben Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum und Ihrer Anschrift auch Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse sowie Ihres Arbeitgebers. Bitte teilen Sie uns außerdem mit, welche Krankheitserscheinungen oder Beschwerden konkret vorliegen und ob Sie sich deshalb bereits in ärztlicher Behandlung befinden. Nennen Sie uns gegebenenfalls Name und Anschrift des behandelnden Arztes. Benennen Sie die konkreten Arbeitsstoffe oder Tätigkeiten, auf die Sie Ihre Beschwerden zurückführen. Die BGN prüft dann, ob die Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde. Das ist ein komplexer Prozess und kann längere Zeit dauern. Abhängig von der Erkrankung und der beruflichen Vorgeschichte müssen unter Umständen Daten von vielen Unternehmen über einen langen Beschäftigungszeitraum zusammengetragen werden. Zudem benötigt man medizinische Fachleute zur Feststellung des Krankheitsbilds und zur Prüfung des Ursachenzusammenhangs.

Fragezeichen- und Ausrufezeichen-Sprechblasen vor einer blauen Wand