Nachrüstung Trichtermaschine AHK von vorn
DGUV-Zertifizierung hilft bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen am Einfülltrichter

Neues Prüfzeichen für Nach­rüst­lösungen an Teig­teil­maschinen

Teigteilmaschinen werden in Bäckereien eingesetzt, um Teige in Einzelportionen zu teilen und daraus Teiglinge für Brote oder Kleingebäck herzustellen. Der Teig wird dabei üblicherweise über einen Einfülltrichter zugeführt und in der Maschine weiterverarbeitet. Wenn Beschäftigte beim sogenannten „Ankratzen“ in den Einfülltrichter greifen, kommt es häufig zu schweren Unfällen bis hin zu Finger- oder Handverlusten. Um solche Unfälle zu verhindern, muss die Sicherheitstechnik von Teigteilmaschinen auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden.

Dafür ist in der Regel die Montage zusätzlicher Schutzeinrichtungen am Trichterrand notwendig – und diese muss der Betreibende veranlassen. Auf dem Markt finden sich Nachrüstsätze mit den erforderlichen Schutzeinrichtungen. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle Nahrungsmittel und Verpackung bietet nun an, diese Nachrüstsätze zu prüfen. Erfüllen sie die Anforderungen, kann das Prüfzeichen „Zugriffsschutz Trichter geprüft“ vergeben werden. Es gilt jeweils für die im Prüfbericht genannten Trichtervarianten. 

DGUV Test Prüfzeichen Zugriffsschutz Trichter geprüft

Das Prüfzeichen dient Betreibenden als wichtige Entscheidungshilfe: Bei einem Nachrüstsatz mit Prüfzeichen können sie davon ausgehen, dass die Teigteilmaschine nach dem Umbau die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle Nahrungsmittel und Verpackung hat bereits mehrere Nachrüstlösungen geprüft und positiv bewertet. Es ist zu erwarten, dass weitere Hersteller die Vorteile des Prüfzeichens erkennen und ihre Produkte ebenfalls prüfen lassen.