
Wie man Flüssiggas sicher auf Märkten, Festen und in Fahrzeugen verwendet
Mit einem aktualisierten Merkblatt informiert die BGN über die sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten und in Fahrzeugen. Das Informationsangebot richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die Flüssiggas zu Brennzwecken in ihrem Betrieb einsetzen. Auf vier Seiten werden praxisnah und anschaulich Maßnahmen vorgestellt, um Brände, Explosionen und Kohlenmonoxidvergiftungen wirksam zu vermeiden. Neben organisatorischen Aspekten etwa der Dokumentation der Unterweisung der Beschäftigten erläutert das Merkblatt auch Kriterien für die sichere Aufstellung von Flüssiggasanlagen, beschreibt anlagenspezifische Sicherheitseinrichtungen und erklärt die Regelungen zu den erforderlichen Prüfungen. Zahlreiche Grafiken und Abbildungen veranschaulichen die Inhalte und erleichtern das Verständnis.
Aufgrund der komplexen Anforderungen und des hohen Gefährdungspotenzials empfiehlt sich zudem ein Blick in die DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“, die weiterführende Regelungen und Informationen enthält.


