Porträt einer Bäckerin in Uniform in einer Bäckerei vor dem Hintergrund eines Ofens und frischer Backwaren
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Bäckerin trifft Maschinenführer

Damit Sicherheitsbeauftragte für ihre Aufgaben im eigenen Betrieb gewappnet sind, brauchen sie ein solides Fachwissen, ein Gespür für Gefährdungen und kommunikative Fähigkeiten. Genau das lernen sie in den entsprechenden Seminaren der BGN.

Montagnachmittag, kurz nach 13 Uhr im Foyer des Ausbildungszentrums der BGN: Langsam füllt sich der Raum, die Teilnehmenden begegnen sich beim Kaffee und kommen ins Gespräch miteinander. Für viele ist das ihr erster Besuch bei der BGN in Mannheim. Bis Freitag werden sie gemeinsam ihre Ausbildung zum beziehungsweise zur Sicherheitsbeauftragten (Sibe) absolvieren und dabei geistig und körperlich in Bewegung bleiben. Sie werden nicht nur Vorträge hören, sondern auch selbst im Team Aufgaben bearbeiten, diskutieren und Lösungen entwickeln. Schon in der ersten Pause wird fachlich diskutiert – mitunter recht emotional –, was die Dozierenden veranlasst, ihre Agenda zu verlassen, um drängende Fragen direkt mit den Anwesenden zu klären. „Das Seminar beginnt zu leben und genau das ist das Ziel“, erklärt Dozent Simon Dittrich. Und die Teilnehmenden loben bereits jetzt, dass „dank des guten Zeitmanagements Zeit für Fragen und Diskussionen ist“ und „auf offene Fragen flexibel und fachlich kompetent eingegangen wird“.

Unterweisung eines Hörgeräts an Lärmschwerhörige

Die Teilnehmenden kommen aus den unterschiedlichsten Betrieben. In den Sibe-Seminaren trifft die Maschinenführerin auf den Labormitarbeiter, der Techniker auf den Empfangsmitarbeiter eines Hotels, die Köchin, den Fleischer oder die Bäckerin. Der Austausch untereinander bietet die Möglichkeit, „über den Tellerrand hinauszuschauen“, und wird dankend angenommen. So resümiert eine Teilnehmerin: „Der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in den Gruppenarbeiten und den Pausen hat mir viele neue Impulse gegeben.“

Was sind eigentlich Sicherheitsbeauftragte?

Die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten sind im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) verankert und in § 20 der DGUV Vorschrift 1 festgelegt. Sicherheitsbeauftragte unterstützen im Betrieb die Führungskräfte und helfen dabei, Unfallgefahren zu erkennen und auf die Benutzung von Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Schutzeinrichtungen zu achten. Im Gegensatz zur Fachkraft für Arbeitssicherheit haben sie keine sicherheitstechnische Fachkunde und auch keine Beratungsfunktion. Sicherheitsbeauftragte haben in ihrem Arbeitsumfeld den Arbeitsschutz im Blick und sprechen Schwachstellen im kollegialen Kreis oder bei Vorgesetzten an. Sie bringen Verbesserungsvorschläge ein, zum Beispiel im Arbeitsschutzausschuss (ASA). Dort arbeiten sie mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt zusammen.

Freiwilliges Ehrenamt

Sicherheitsbeauftragte belegen ein Ehrenamt. Ehrenämter sind ein wichtiger Pfeiler in einer Demokratie und werden doch immer seltener freiwillig ausgeübt. Gerade deshalb sollten Sicherheitsbeauftragte durch ihre Führungskräfte eine besondere Wertschätzung erfahren. Als Gegenleistung stehen ihnen Rechte zu wie das Recht auf Fortbildung, die Teilnahme am ASA oder an Betriebsbesichtigungen durch die zuständige Aufsichtsperson der BGN. Sie müssen Kenntnis der Ergebnisse von Unfalluntersuchungen erhalten.

Sicherheitsbeauftragter in der Getränkeindustrie

Modular aufgebaute Aus- und Fortbildung

Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben stemmen können, brauchen sie ein solides Fachwissen, ein Gespür für Gefährdungen und kommunikative Fähigkeiten. Genau darauf sind die Seminare bei der BGN ausgerichtet. Die Aus- und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten ist modular aufgebaut und besetzt Schwerpunktthemen. Die Basisausbildung beschäftigt sich mit grundlegenden Themen der Sicherheit und Gesundheit, da im Seminar Personen aus allen Branchen der BGN zusammentreffen können. In der Ausbildung wird ein Verständnis über die eigene Rolle im Betrieb entwickelt. Insbesondere erfolgt eine Abgrenzung zu anderen Arbeitsschutzakteuren wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Führungskräften. Allerdings reicht die verfügbare Seminarzeit nicht aus, um das gesamte Branchenwissen der BGN zu vermitteln. Dazu sind die Fortbildungen da. Ein Schwerpunkt liegt daher auf dem Stärken der Fähigkeit, Gefährdungen zu erkennen, und darauf, bei der Maßnahmenumsetzung zu unterstützen.

Basisseminar auch online

Die BGN bietet das Basisseminar auch als digitales Format an, um der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gerecht zu werden. Ein weiterer Vorteil: Die Teilnehmenden müssen nicht auf Dienstreise und fallen entsprechend kürzer im Betrieb aus. Während der Onlinephase können sie jederzeit selbst auf Lerninhalte der BGN-Online-Akademie zugreifen und Aufgaben bearbeiten. Die meisten beurteilen das als „eine zeitgemäße Ausbildung, in der die Dozenten Theorie und Praxis optimal verbinden“. Einen Nachteil hat diese digitale Form jedoch auch: Es fehlt der direkte Austausch mit anderen Seminarteilnehmenden.

Ist die Ausbildung absolviert, können nach mindestens einem Jahr Erfahrung im Ehrenamt Fortbildungen besucht werden. Dort finden branchenspezifische Inhalte eine größere Berücksichtigung als im Basisseminar. Aus- und Fortbildung ermöglichen den Sicherheitsbeauftragten eine solide Grundlage, um ihren Aufgaben im Betrieb gerecht zu werden. Um es mit den Worten eines Teilnehmers zu sagen: „Ich fühle mich sehr gut vorbereitet und bedanke mich für die konstruktive und angenehme Atmosphäre! Ich freue mich darauf, mein erworbenes Know-how im Betrieb umzusetzen.“

Was tun Sicherheitsbeauftragte?

„Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.“ So lautet die Formulierung im SGB VII. Das bedeutet, sie weisen ihre Kolleginnen und Kollegen auf Gefährdungen in ihrem Bereich hin. Sie prüfen, ob PSA wie Schutzbrillen oder Sicherheitsschuhe vorhanden sind und ordnungsgemäß benutzt werden. Gleiches gilt für Schutzeinrichtungen an Maschinen.

Beschäftigte setzt Gehörschutzstöpsel ins Ohr ein