Teambesprechung in der Metzgerei
Praxishilfen der BGN

Unterweisen leicht gemacht

Damit die Beschäftigten wissen, wo Gefahren drohen und wie man sich dagegen schützt, ist es wichtig, dass sie regelmäßig unterwiesen werden. Dazu sind Unternehmerinnen und Unternehmer nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet. Dabei unterstützt die BGN ihre Mitgliedsunternehmen mit einer Reihe von Angeboten rund um die Unterweisung.

Besonders wichtig für sicheres und gesundes Arbeiten ist die erste Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, speziell bei neuen Beschäftigten. Grundlage jeder Unterweisung, die generell auch dokumentiert werden muss, ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. In der BGN-Strategie VISION ZERO sind diese beiden Bausteine von zentraler Bedeutung.

Eine Unterweisung muss kein trockener Faktenvortrag sein. Für Unterweisungen können alle geeigneten Medien genutzt werden, neben Betriebsanweisungen beispielsweise auch Folienpräsentationen oder Filme. Dies kann die Akzeptanz und Zufriedenheit mit den besprochenen Arbeitsschutzmaßnahmen erhöhen – und damit die Wahrscheinlichkeit, dass die Inhalte der Unterweisung auch im Alltag umgesetzt werden.

Die BGN bietet Seminare zum Thema Unterweisung an und hat eine Vielzahl von Praxishilfen und Medien zur Durchführung und Unterstützung von Unterweisungen entwickelt, zum Beispiel Unterweisungskurzgespräche, die BGN-Lern-Snacks und der neue BGN-Unterweisungsplaner.

Die Unterweisungskurzgespräche

In den Unterweisungskurzgesprächen der BGN werden Unterweisungsinhalte mit grafischer Unterstützung sowie möglichst ohne Worte dargestellt. Das Ziel ist es, die Kommunikation zwischen der unterweisenden Person (Führungskraft) und den zu unterweisenden Beschäftigten zum jeweiligen Thema zu fördern und mithilfe von Fragen einen Austausch über gefährliche und gesundheitsschädliche Arbeitssituationen beziehungsweise Schutzmaßnahmen anzuregen. Die Beschäftigten können dabei eigene Erfahrungen und Ideen für die Umsetzung im Betrieb erkennen und einbringen.

Die BGN hat Unterweisungskurzgespräche zu mehr als 30 verschiedenen Themen entwickelt. Neben meist fünf inhaltlichen Lektionen gibt es jeweils eine Durchführungshilfe für die unterweisende Person, ein Fehlersuchbild im Stil eines Wimmelbilds zur Aktivierung der Beschäftigten sowie eine Seite für die Dokumentation der Unterweisung. Ein weiterer Vorteil: Beschäftigte ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen können mithilfe der Grafiken über die wesentlichen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu den einzelnen Themen unterwiesen werden.

Alle Unterweisungskurzgespräche lassen sich im BGN-Branchenwissen und im Medienshop der BGN als PDF-Dokumente herunterladen.

Unterweisung bei Milupa GmbH Fulda

Die Lern-Snacks

Im Rahmen ihres E-Learning-Angebots stellt die BGN sogenannte Lern-Snacks zur Verfügung, die sich in nicht mehr als fünf bis zehn Minuten bearbeiten lassen. Sie sind hauptsächlich für die Anwendung auf mobilen Endgeräten entwickelt, der Zugang zu den Lern-Snacks ist ohne Anmeldung möglich. Es gibt Lern-Snacks zu den Themen „Unterweisungen aktivierend gestalten“, „Gehörschutz richtig einsetzen“ und „Umgang mit einer Stehleiter“.

Der Unterweisungsplaner

Mit dem neuen BGN-Unterweisungsplaner können Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Unterweisungen digital verwalten: So können sie mit der Web-App Unterweisungen einfach planen und haben jederzeit einen Überblick, welche Beschäftigten wann zu welchen Themen unterwiesen wurden. Zudem lassen sich digitale Unterweisungsnachweise erstellen, die auch digital unterschrieben werden können. So behalten Unternehmerinnen und Unternehmer den Überblick über die persönlichen Unterweisungen der Beschäftigten. Sie können eigenständig Unterweisungsthemen anlegen und mit Online-Angeboten – wie beispielsweise den Unterweisungskurzgesprächen der BGN – verknüpfen sowie mit selbst erstellten Dokumenten ergänzen. Ein besonderes Feature: Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Beschäftigten per E-Mail über Unterweisungstermine informieren und Kalendereinträge versenden.