Säure,Chemikalien, Hautschutz, fehlende Schutzhandschuhe
Tafelessig, Essigessenz oder Essigsäure – Verwechslungsgefahr mit gesundheitlichen Folgen

Vorsicht vor hochkonzentrierter Essigsäure

Immer öfter kommt 80-prozentige Essigsäure in Gastronomie- und Fleischereibetrieben zum Einsatz – leider mit teils fatalen gesundheitlichen Folgen. Wird hochkonzentrierte Essigsäure mit Tafelessig verwechselt, kann es zu schweren Verätzungen der Haut und Schleimhäute kommen. Diese Säure sollte – wenn überhaupt – für Beschäftigte nur in stark verdünnter Form bereitgestellt werden.

Im Hotel „Zur Sonne“ ist die Entkalkungsanlage seit mehreren Wochen defekt. Dicke Kalkränder haben sich an den Badarmaturen und an den Wasserhähnen in der Küche gebildet. Um den Verkrustungen Herr zu werden, soll der Auszubildende Stefan diese mit Essigsäure entfernen. Von seinem Chef erhält er dafür eine Flasche mit unverdünnter 80-prozentiger Essigsäure. Der Auszubildende zieht ein paar Gummihandschuhe an, nimmt einen Lappen und beginnt mit der Arbeit. Nach einigen Stunden stellt er fest, dass seine Hände stark gerötet sind und brennen. Die Handschuhe weisen Risse auf, außerdem verspürt er Reizungen der Augen und Atemwege. Die Untersuchung beim Durchgangsarzt ergibt eine Arbeitsunfähigkeit von sieben Tagen sowie die Behandlung der Haut zur Regeneration.

Einordnung: Tafelessig, Essigessenz und Essigsäure

Tafelessig ist ein Lebensmittel und wird in der Küche als Würzmittel verwendet. Er enthält in der Regel bis zu etwa 15 Prozent Essigsäure und ist damit vergleichsweise unbedenklich.

Essigessenz ist deutlich konzentrierter. Sie enthält meist zwischen 10 und 25 Prozent Essigsäure und wirkt bereits reizend auf Haut und Schleimhäute. 

Darüber hinaus gibt es hochkonzentrierte Essigsäure mit einem Essigsäuregehalt von mehr als 25 Prozent. Sie ist kein Lebensmittel mehr, sondern ein Gefahrstoff: Sie wirkt ätzend und kann schwere Verätzungen verursachen.

Essigsäure – auch Ethansäure genannt – wird industriell hergestellt und ist in Konzentrationen von bis zu 99 Prozent erhältlich. In der Lebensmittelindustrie dient sie unter anderem als Säuerungsmittel und Konservie­rungs­stoff sowie zur Herstellung von Essig und Essigessenz. Zudem ist sie Bestandteil von Reinigern, Ent­kal­kern und anderen chemischen Produkten.

Für Beschäftigte geht von hochkonzentrierter Essigsäure eine erhebliche Gefährdung aus. Arbeitgeber müssen entsprechende Schutzmaßnahmen treffen und diese dokumentieren.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Da hochkonzentrierte Essigsäure aufgrund ihrer reizenden und ätzenden Wirkung als Gefahrstoff gilt, sind bei ihrem Einsatz im Betrieb die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung umzusetzen:

  1. Substitutionsprüfung: Kann die Essigsäure durch einen weniger gefährlichen Stoff ersetzt werden?
  2. Gefährdungsbeurteilung: Wie schädlich ist die Essigsäure für den Menschen und welche Schutz­maßnahmen sind erforderlich? Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt beraten lassen.
  3. Gefahrstoffkataster: Welche Gefahrstoffe gibt es im Betrieb und sind diese korrekt erfasst und dokumentiert?
  4. Betriebsanweisung: Wie ist der Stoff anzuwenden und welche Schutzhinweise sind zu beachten? Die Betriebsanweisung muss am Arbeitsplatz verfügbar sein.
  5. Persönliche Unterweisung: Sind die Beschäftigten über die Gefahren informiert, konnten sie Fragen stellen und wurde die Unterweisung dokumentiert?
  6. Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Chemikalienschutzhandschuhe, Korbbrille und Schürze – steht geeignete PSA zur Verfügung und wird sie auch benutzt?
  7. Besondere Notfallmaßnahmen: Wissen die Beschäftigten, was im Ernstfall zu tun ist (z. B. Wasser trinken, kein Erbrechen herbeiführen, Augen mindestens 15 Minuten lang spülen, Notruf wählen)?

Was muss der Arbeitgeber konkret tun?

Entscheidet sich der Arbeitgeber trotz der Risiken dafür, hochkonzentrier­te Essigsäure – also mit einer Konzentration über 10 Prozent – im Betrieb einzusetzen, müssen alle Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung erfüllt werden. Dazu gehört insbesondere, die Herstellerangaben zu den Misch­verhältnissen strikt einzuhalten.

Ein Sicherheitsdatenblatt muss vorliegen und Grundlage für eine verständliche Betriebsanweisung sein. Darin sind Anwendung und Schutzmaßnahmen klar beschrieben. Beschäftigte sind persönlich zu unterweisen, wobei ausdrücklich auf die Betriebsanweisung Bezug genommen werden muss.

Die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung – Chemikalienschutz­handschuhe, Korbbrille und Schürze – ist vom Arbeitgeber bereit­zustellen. Das Handschuhmaterial muss gegenüber dem verwendeten Stoff ausreichend beständig und undurchlässig sein, die Dichtheit ist vor Gebrauch zu prüfen. Ohne geeignete PSA und ohne persönliche Unter­weisung dürfen Beschäftigte nicht mit der Essigsäure arbeiten.

Intelligenter Schutzhandschuh für Entschwartung- und Entvliesmaschinen
Gefahrstoff unterschätzt: Hochkonzentrierte Essigsäure kann selbst Handschuhe angreifen. Nur geeignete, dichte PSA schützt zuverlässig vor Verätzungen.