
Gefährdungsbeurteilung im Fokus
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein ideales Instrument, um die Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten zu schaffen und alle Betriebsabläufe systematisch zu verbessern. Mit der Gefährdungsbeurteilung können Betriebe frühzeitig und systematisch Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen ermitteln und Verbesserungsmaßnahmen durchführen. In der dritten Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurde deshalb die Gefährdungsbeurteilung in den Mittelpunkt gestellt.
Das strategische Ziel der dritten Periode lautete: „Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung“. Die Träger der GDA haben sich hierbei systematisch für eine gute Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen sowie bei psychischen Belastungen und einen sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen eingesetzt. Die dritte GDA-Periode ist erfolgreich in den Mitgliedsbetrieben der BGN durchgeführt worden.
Über 4.000 Betriebsbesichtigungen
Für die BGN als einen Träger der GDA bedeutet das konkret, dass die Aufsichtspersonen von Oktober 2021 bis Mai 2025 insgesamt 4.380 Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung in den Mitgliedsunternehmen durchführten. Von diesen Besichtigungen erfolgten 75 Prozent in Betrieben der Größenklasse von 1 bis 249 Beschäftigten, die nach gefährdungsorientierten Kriterien ausgewählt wurden. 25 Prozent der Besichtigungen wurden in Betrieben der Größenklasse von 20 bis 99 Beschäftigten durchgeführt, die per Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Die Besichtigungen erfolgten bundesweit in allen Branchen.
Gefährdungsbeurteilung ganzheitlich fördern
Konkretes Ziel der BGN ist es, sowohl bei der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation Verbesserungen zu erreichen als auch die Durchführung angemessener Gefährdungsbeurteilungen als ganzheitlichen Prozess in den Betrieben zu fördern. Die Besichtigungen mit Systembewertung erfolgten hierzu anhand eines Fragebogens, der eine strukturierte Vorgehensweise sowie die Dokumentation der Ergebnisse ermöglicht. Wurden beim Betriebsbesuch Mängel festgestellt, veranlasste die zuständige Aufsichtsperson deren Beseitigung. Aktuell werden die Ergebnisse analysiert und fließen anschließend in die Weiterentwicklung der branchenspezifischen Präventionsangebote der BGN ein.
Schon heute wird im BGN-Prämienverfahren die aktive Einbeziehung der Beschäftigten in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung mit Prämienpunkten honoriert. So werden die Beschäftigten sensibilisiert, Schwachstellen aufzuspüren und auch zu melden. Das führt dazu, dass die resultierenden Maßnahmen von den Beschäftigten eher akzeptiert werden.

Neu: Mit der digitalen Gefährdungsbeurteilung im Extranet bietet die BGN eine hervorragende Lösung für kleine und mittlere Betriebe.
Die Gefährdungsbeurteilung ist auch ein Baustein der BGN-Strategie „VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten.“. Insgesamt sechs Bausteine ermöglichen es, dass jeder Betrieb dieser Vision ein entscheidendes Stück näher kommt.
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