Reha-FAQ: Hinterbliebenenversorgung

Frage: Ich bin Unternehmer und Mitglied bei der BGN. Was kann ich von der BGN erwarten, wenn einer meiner Mitarbeiter infolge eines Arbeitsunfalls stirbt? Wie sind die Hinterbliebenen abgesichert?

Antwort: Die BGN zahlt nach Prüfung der jeweiligen Umstände Sterbegeld, Überführungskosten sowie Hinterbliebenenrenten.

Mit dem Sterbegeld werden die Bestattungskosten einschließlich der üblichen Transportkosten pauschal abgegolten. Kosten für die Überführung werden zusätzlich erstattet, wenn der Versicherte außerhalb seines Wohnortes gestorben ist und er sich dort aus Gründen aufgehalten hat, die im Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit oder mit den Folgen des Versicherungsfalls standen.

Zudem können Witwen und Witwer sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner eine Rente erhalten. Die Kinder der verstorbenen Person sowie Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die im Haushalt der versicherten Person gelebt haben oder von dieser überwiegend unterhalten wurden, erhalten grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Waisen- oder Halbwaisenrente. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel während einer Schul- oder Berufsausbildung, besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Fragezeichen- und Ausrufezeichen-Sprechblasen vor einer blauen Wand