Junge Verkäuferin steht in einer Eisdiele an der Theke.
Aktualisiert, ergänzt und vereinfacht

Fernlehrgänge im Kompetenzzentrenmodell modernisiert

Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können bei der BGN zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung das sogenannte Kompetenzzentrenmodell wählen. Bei diesem Betreuungsmodell müssen sich Unternehmen keine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Fachperson einkaufen. Stattdessen können sie sich selbst betreuen und im Bedarfsfall auf die – bereits im BGN-Beitrag enthaltene – Beratung durch die Kompetenzzentren zurückgreifen. Voraussetzung: die entsprechende Qualifizierung. Möglich ist das zum Beispiel mit einem der branchenspezifischen Fernlehrgänge der BGN.

Bei diesen Lehrgängen ändert sich Folgendes:

Außerdem: Alle Inhalte der Fernlehrgänge wurden aktualisiert und ergänzt, die Kontrollfragen angepasst sowie die Sprache vereinfacht.

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