
Fernlehrgänge im Kompetenzzentrenmodell modernisiert
Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können bei der BGN zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung das sogenannte Kompetenzzentrenmodell wählen. Bei diesem Betreuungsmodell müssen sich Unternehmen keine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Fachperson einkaufen. Stattdessen können sie sich selbst betreuen und im Bedarfsfall auf die – bereits im BGN-Beitrag enthaltene – Beratung durch die Kompetenzzentren zurückgreifen. Voraussetzung: die entsprechende Qualifizierung. Möglich ist das zum Beispiel mit einem der branchenspezifischen Fernlehrgänge der BGN.
Bei diesen Lehrgängen ändert sich Folgendes:
- Bisher gab es einen Fernlehrgang für Gaststätten, Küchenbetriebe und Hotels und einen weiteren Lehrgang für Eiscafés. Inhaltlich ähneln sie sich und werden deshalb jetzt zusammengefasst. Das heißt: Der Fernlehrgang für Eiscafés entfällt und wird in den für das Gastgewerbe integriert.
- Die BGN ergänzt in allen vier Fernlehrgängen ein Kapitel zum Thema Gefährdungsbeurteilung, das mit anderen Informations- und Medienangeboten verknüpft ist. Dazu zählt die digitale Gefährdungsbeurteilung, die Sie im BGN-Extranet erstellen können.
- Das Thema psychische Belastung ist nun fester Bestandteil aller Fernlehrgänge.
Außerdem: Alle Inhalte der Fernlehrgänge wurden aktualisiert und ergänzt, die Kontrollfragen angepasst sowie die Sprache vereinfacht.
Alle Informationen zum Kompetenzzentrenmodell sowie den Fernlehrgängen und Qualifizierungsoptionen finden Sie auf der BGN-Themenseite Kompetenzzentrenmodell.
Fragen zum Kompetenzzentrenmodell? Kontaktieren Sie uns unter branchenbetreuung@bgn.de oder rufen Sie uns an: 0621 4456-3333