
Drei neue Berufskrankheiten
Zum 1. April 2025 wurden drei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Für die Branchen der BGN von besonderer Relevanz ist die Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung (BK-Nr. 2117). Hiervon können zum Beispiel Personen betroffen sein, die in der Fischverarbeitung oder in Schlachthöfen tätig sind. Die Schädigung wird durch langjährige und intensive Einwirkungen verursacht, zum Beispiel häufig wiederholte Bewegungsabläufe des Oberarms im Schultergelenk oder Arbeiten mit den Händen auf Schulterniveau oder darüber.
Neben der BK-Nr. 2117 wurde die Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern (BK-Nr. 2118) und die Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubexposition (BK-Nr. 4117) aufgenommen. Die neuen Berufskrankheiten basieren auf Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats.
Bereits vor 100 Jahren, am 12. Mai 1925, wurde in Deutschland ein besonderer Versicherungsschutz für arbeitsbedingte Erkrankungen eingeführt. Elf Erkrankungen waren damals als Berufskrankheit definiert, etwa durch Quecksilber oder Arsen. Heute sind es 85 Erkrankungen.