
Das Durchgangsarztverfahren – was Unternehmen wissen und beachten müssen
Das sogenannte Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) regelt die medizinische Versorgung nach Arbeits- und Wegeunfällen. Es stellt sicher, dass solche Unfälle korrekt der gesetzlichen Unfallversicherung zugeordnet werden und Heilbehandlung, Rehabilitation sowie gegebenenfalls Entschädigungsleistungen koordiniert aus einer Hand erfolgen.
Was sind Durchgangsärzte?
„Durchgangsärztin“ beziehungsweise „Durchgangsarzt“ ist keine eigene Facharztbezeichnung. Der Begriff entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als die Berufsgenossenschaften erkannten, dass die ärztliche Erstbehandlung nach einem Unfall wichtige Weichen stellt. Heute müssen D-Ärzte die Facharztbezeichnung für Orthopädie und Unfallchirurgie führen sowie eine besondere Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger vorweisen.
Wie viele D-Ärzte gibt es in Deutschland und wie viele Versicherte behandeln sie jährlich?
Aktuell gibt es bundesweit über 3.600 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige D-Ärzte. Jährlich versorgen sie mehr als 2,8 Millionen Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens.
Wie findet ein Unternehmen D-Ärzte?
Die nächstgelegene D-Arzt-Praxis oder ein Krankenhaus mit D-Arzt-Zulassung finden Unternehmen zum Beispiel über das Online-Suchportal der DGUV-Landesverbände auf der DGUV-Website.
Wo müssen die Namen der D-Ärzte im Unternehmen aushängen?
Namen und Kontaktdaten des zuständigen D-Arztes oder der D-Ärztin müssen auf den im Unternehmen ausgehängten Erste-Hilfe-Plakaten eingetragen sein (DGUV Information 204-001). Wichtig ist, dass die Öffnungszeiten der D-Arzt-Praxis mit den betrieblichen Arbeitszeiten abgestimmt sind. Wird im Unternehmen auch nachts oder am Wochenende gearbeitet, ist auch die nächstgelegene Krankenhausnotaufnahme mit D-Arzt-Zulassung zu benennen.
Muss nach einem Arbeits- oder Wegeunfall immer ein D-Arzt aufgesucht werden?
Nein, es gibt Ausnahmen: Bei isolierten Augen- oder Ohrenverletzungen sollte direkt eine Augenärztin beziehungsweise ein HNO-Arzt aufgesucht werden. Diese Fachärzte gelten in solchen Fällen automatisch als Durchgangsärzte. Auch bei reinen Zahnschäden kann die Erstversorgung durch eine Zahnärztin erfolgen.


