Sie fragen, wir antworten
Die Prävention der BGN wird insbesondere von kleineren Unternehmen vorwiegend in ihrer Funktion der Überwachung wahrgenommen – und zwar immer dann, wenn Aufsichtspersonen zur Kontrolle in den Betrieb kommen. Doch die BGN bietet Ihrem Betrieb noch viele weitere Präventionsleistungen. Ein gutes Beispiel: die Beratung auf Anforderung, ganz unabhängig von der Überwachung.
Wenn Ihr Betrieb das wünscht, berät die BGN – ganz unabhängig von einer Kontrolle zur Überwachung der Maßnahmen im Arbeitsschutz. Natürlich unterstützt unser Außendienst Sie auch direkt, wenn vor Ort Mängel oder Verbesserungspotenziale festgestellt werden.
Prävention früh einbinden
Sinnvolle Präventionsarbeit beginnt schon in der Planungsphase. Egal, ob es sich um kleine Veränderungen handelt oder gleich ein ganzer Betrieb neu gebaut wird. Und wenn man den Arbeitsschutz gleich zu Beginn umfassend einbezieht, verursacht er oft auch keine weiteren Kosten oder sie amortisieren sich innerhalb kurzer Zeit. Denn egal, ob es um ein sinnvolles Küchenlayout oder um die sichere Zugänglichkeit von Antrieben an Maschinen geht: Beides dient nicht nur dem Arbeitsschutz, sondern steigert im Regelfall auch die Produktivität. Wie das auch in Ihrem Betrieb gelingt, können Ihnen unsere Präventionsfachleute aufzeigen.
Große Unternehmen mit eigenen Sicherheitspersonen nehmen dieses Angebot oft völlig selbstverständlich wahr und fragen Beratungen zu verschiedenen Anlässen an. Beispielsweise wird die BGN bereits in die Planung einer Produktionslinie oder eines gesamten neuen Werks einbezogen. Ebenso werden Empfehlungen zu geplanten Lärmschutzmaßnahmen oder zu Maßnahmen zur Verbesserung der Ergonomie und dergleichen angefragt.
Chance auch für Kleinbetriebe
Vor allem kleinere Betriebe tun sich häufig schwer damit, bei der BGN um Informationen und Unterstützung zu bitten. Dabei können wir auch gerade hier weiterhelfen. Denn im Gegensatz zu größeren Unternehmen haben die kleinen meist keine eigenen Arbeitsschutzexperten. Mögliche Beratungsanlässe könnten sein:
- Ein Betriebsinhaber muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und wünscht sich dabei Unterstützung, um offene Fragen zu klären.
- Im Betrieb soll ein neuer Bodenbelag verlegt werden, aber welche Rutschhemmung soll dieser haben.
- Ein Schaustellerbetrieb möchte sein bestehendes Fahrgeschäft umbauen oder plant ein neues, das möglichst sicher aufgebaut und betrieben werden kann.
- Eine zukünftige Werkleiterin will sich über ihre Pflichten im Arbeitsschutz beraten lassen, um von Anfang an alles richtig zu machen.
- Ein Gastronomiebetrieb möchte seine Küche umbauen oder plant ein neues Restaurant und sucht Lösungen, diese effizient und sicher zu betreiben.
- Eine zukünftige Cafébetreiberin möchte sich als Arbeitgeberin über ihre Pflichten im Arbeitsschutz beraten lassen, um von Anfang an alles richtig zu machen.
Ad hoc: Drängende Fragen, schnelle Antworten
Nicht immer geht es um die großen Projekte. Wenn Sie kurze Fragen schnellstmöglich klären möchten, geht das im telefonischen Kontakt mit Ihrer zuständigen Aufsichtsperson. Für allgemeine Fragen gibt es zusätzlich unsere Hotline Arbeitssicherheit: Hier widmet sich eine Aufsichtsperson Ihren Fragen in Sachen Arbeitsschutz – auf Wunsch auch anonym.
Rufen Sie uns gern an:
Die BGN-Hotline Arbeitssicherheit erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr telefonisch: 0621 4456-3517
Aufsichtsperson = Ansprechperson
Zuerst sollten Sie die für Ihren Betrieb zuständige Aufsichtsperson ansprechen. Lassen Sie sich durch die Bezeichnung nicht täuschen – die Aufsicht ist nur eine von mehreren Aufgaben dieser Praxisexpertinnen und -experten. Die Beratung der Betriebe ist ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld. Und in der Praxis ist es natürlich auch sinnvoll, sich von der Person beraten zu lassen, die gegebenenfalls später zur Überwachung in den Betrieb kommt. Denn wenn deren Ideen mit eingeflossen sind, sollte es nachher keine bösen Überraschungen geben.
Weiterer Vorteil: Bei speziellen oder schwierigen Fragestellungen kann unser Außendienst jederzeit auf weitere Fachexpertise im Hause der BGN oder auch im Netzwerk der DGUV zurückgreifen.
Beratung auf Messen
Auch auf Fachmessen, auf denen die BGN mit einem Messestand vertreten ist, können Sie sich gern direkt vor Ort beraten lassen.
Kosten? Keine!
Wenn Sie jetzt denken: „Ein tolles Angebot, das würde ich gerne in Anspruch nehmen! Aber was kostet mich die individuelle Beratung?“, dann haben wir eine gute Nachricht. Die Kosten sind bereits in Ihrem BGN-Mitgliedsbeitrag enthalten und werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt. Denn dies ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitsunfälle und gesundheitsbedingte Gefahren zu vermeiden – und davon profitieren alle.
Hier können Sie Ihre zuständige Aufsichtsperson der BGN suchen.
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