Beitragshöhen ändern sich
Neuer Gefahrtarif ab 2025
2025 tritt der neue Gefahrtarif der BGN in Kraft. Auf dessen Basis berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen und passt diese mit den neuen Tarifen an die veränderten Arbeitswelten an. So kann für Beschäftigte, die ausschließlich Aufgaben der internen Verwaltung ausführen, mobiles Arbeiten künftig der Büro-Gefahrklasse zugeordnet werden. Gewerbegruppen, die eine ähnliche Belastung haben, werden in einer gemeinsamen Gefahrtarifstelle zusammengefasst. Ein Beispiel aus der Fleischwirtschaft: „Bearbeitung von Geflügel“ geht in der Gewerbegruppe „Be- und Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwaren“ auf, weil durch die fortschreitende Technisierung eine Abgrenzung nicht mehr sinnvoll ist.
Für viele Branchen bringt der neue Tarif Veränderungen mit sich, weil sich in den Betrieben auch die Belastung durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den zurückliegenden Jahren verändert hat. So sinkt beispielsweise für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, die im Hinblick auf die Versichertenzahlen größte Branche bei der BGN, die Gefahrklasse von 3,33 auf 2,94.
Mehr Informationen bietet die BGN auf der Themenseite zum neuen Gefahrentarif