Reha-FAQ: Erhalte ich von der BGN nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld?

Frage: Ich hatte einen Arbeitsunfall, dabei ist zudem mein Fahrrad kaputtgegangen. Erhalte ich nun von der BGN Schmerzensgeld? Und wird der Sachschaden ersetzt?  

Antwort: Für beides gilt generell: Nein.  

Die Berufsgenossenschaft erbringt nach einem Arbeitsunfall verschiedene Leistungen nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Dazu gehören unter anderem Heilbehandlung, Hilfsmittel, Entgeltersatzleistungen oder – bei dauerhaften Gesundheitsschäden – eine Rentenzahlung. Diese Leistungen sollen die gesundheitlichen Folgen eines Arbeitsunfalls möglichst ausgleichen. Eine Zahlung von Schmerzensgeld sieht der Gesetzgeber grundsätzlich nicht vor.  

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann jedoch gegenüber dem Schädiger bestehen, wenn dieser den Unfall vorsätzlich verursacht hat oder wenn sich der Unfall im Straßenverkehr – also auf einem versicherten Weg – ereignet hat. Betriebsfremde Personen haften bereits bei fahrlässigem Verhalten.

Sachschäden, etwa ein beschädigtes Fahrrad, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich nicht. Der Unfallversicherungssschutz umfasst nur Personenschäden. Eine Ausnahme bilden sogenannte „unechte Körperschäden“. Dazu zählen Schäden an Hilfsmitteln wie Brillen, Hörgeräten oder Prothesen, wenn diese zum Unfallzeitpunkt bestimmungsgemäß getragen wurden.