Reha-FAQ: Wann übernimmt die BGN die Kosten für einen Kleider- und Wäschemehrverschleiß (KWV)?

Frage: Ich habe von der BGN einen Bescheid mit dem Titel „Entschädigung für Kleider- und Wäschemehrverschleiß“ sowie eine Zahlung mit dem Betreff „KWV“ erhalten. Was bitte ist ein Wäschemehrverschleiß?

Antwort: Zugegeben, das Wort kommt im „normalen" Leben nicht vor, es wird aber tatsächlich so im Unfallversicherungsgesetz verwendet. Wenn jemand infolge eines anerkannten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche hat, zahlt die BGN eine monatliche Pauschale als Entschädigung. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man dauerhaft eine Prothese, Orthese, einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe nutzen muss. Diese Hilfsmittel führen häufig dazu, dass sich die Kleidung schneller abnutzt als üblich.

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach Art und Umfang des Verschleißes. Es gibt verschiedene Gruppen – etwa für Amputierte, Querschnittsgelähmte oder Blinde – mit jeweils unterschiedlichen Pauschalbeträgen. Diese Beträge werden jährlich entsprechend der Verletztenrente angepasst.

Sie müssen für den Erhalt dieser Entschädigung weder einen Antrag stellen noch Belege einreichen. Die BGN prüft von sich aus, ob Ihnen diese Leistung zusteht, sobald ein entsprechender Versicherungsfall anerkannt wurde.

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