Reha-FAQ: Warum eine jährliche Mitteilung über die Rentenanpassung?
Frage: Ich beziehe eine Verletztenrente von der BGN. Im Juni erhalte ich jedes Jahr einen Brief von der BGN mit der Überschrift „Rentenanpassung“. Was hat es hiermit auf sich?
Antwort: Die jährliche Rentenanpassung ist komplex, beinhaltet aber im Wesentlichen die Anpassung der Rente an die Lohnentwicklung, um den Wertverlust zu vermeiden und die Kaufkraft zu erhalten.
Sie erfolgt jedes Jahr zum 1. Juli auf der Grundlage der Veränderung des aktuellen Rentenwertes. Dies bedeutet, dass Ihr Jahresarbeitsverdienst, der der Berechnung Ihrer Rente zugrunde liegt, mit dem neuen Rentenanpassungsfaktor multipliziert wird. Damit erhält man dann den angepassten Rentenbetrag.
Mit dem von Ihnen genannten Schreiben werden Sie über den Vorgang der Rentenanpassung informiert. Die BGN teilt Ihnen sowohl die alte als auch die neue Rentenhöhe sowie alle weiteren wichtigen Daten für die Rentenanpassung – unter anderem den bisherigen und neuen Jahresarbeitsverdienst, die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit, Vollrente, Teilrente (jährlich und monatlich) sowie den Anpassungsfaktor – mit.
Rechenbeispiel aus dem Jahr 2024:
Bisheriger Monatsbetrag bei 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE): | 486,11 Euro |
Anpassungsfaktor 2024: | 1,0457 |
Neuer Monatsbetrag: | 508,33 Euro |
Zahlbeginn: | 1. Juli 2024 |
Hinweis: Liegt Ihr Jahresarbeitsverdienst bereits an der aktuellen Höchstgrenze von 84.840 Euro und übersteigt der dann errechnete Jahresarbeitsverdienst durch die Anpassung den Höchstbetrag, so wird er auf den Höchstbetrag gekürzt.
Gut zu wissen!
Übrigens ist eine Kürzung Ihres Rentenbetrags durch einen negativen Rentenanpassungsfaktor durch eine „Schutzklausel“ ausgeschlossen. Zuletzt erfolgte im Jahr 2021 für die Westrenten keine Rentenanpassung, weil dort der Faktor 1,0 (Aufrechterhaltung des aktuellen Rentenbetrags) betrug.
Im Jahr 2024 wurden erstmals die Ost- und Westrenten mit dem gleichen Faktor (1,0457) angepasst.