Im Gasthaus „Zur Sonne“ bereitete ein Mitarbeiter Speisen in der Fritteuse zu, zwischendurch verließ er die Küche. Währenddessen fing das Fritteusenfett an zu rauchen. Als der Mitarbeiter an die Fritteuse zurückkehrte, kam es zu einer Selbstentzündung. Eine Stichflamme aus der Fritteuse und spritzendes Fett verletzten ihn an den Händen. Die Untersuchung der Fritteuse durch einen Sachverständigen ergab mehrere Mängel: Der Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) war wegen einer abgerissenen Kapillare defekt, außerdem waren die Schutzkontakte „angebacken“.

Die Gegenmaßnahmen

Für die Prüfung des Temperaturreglers und des Sicherheitstemperaturbegrenzers (STB) an Fritteusen gilt generell:

  • Das Bedienpersonal muss an den Geräten regelmäßig (Empfehlung: an jedem Arbeitstag) eine Sichtprüfung auf Beschädigungen des Temperaturreglers und des STB mit Kapillarrohrsystemen einschließlich deren ordnungsgemäßer Befestigung in der vom Hersteller vorgesehenen Lage (z. B. in den Halterungen) durchführen. Es ist darauf zu achten, dass sich der Kapillarfühler des Temperaturreglers und der des STB an den dafür vorgesehenen Stellen befinden.
  • Festgestellte Mängel sind der vorgesetzten Person sofort mitzuteilen und umgehend zu beheben. Bei gravierenden Sicherheitsmängeln, etwa dem Ausfall eines Thermostats, ist das Gerät sofort stillzusetzen.
  • Beim Einsatz von Gasbrennern müssen die vorgeschriebenen gerätespezifischen Prüfungen gemäß den einschlägigen Regelwerken durchgeführt werden – dasselbe gilt für elektrische Komponenten. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind zu dokumentieren.
  • Die Differenz zwischen Soll- und Ist-Temperatur des Fettbades ist regelmäßig zu überprüfen.

Weiter zu beachten:

  • Eine Funktionsprüfung des STB ist (bisher) technisch nicht beziehungsweise nicht mit vertretbarem Risiko möglich und deswegen nicht erforderlich.
  • Temperaturregler und STB können auch außerhalb des Beckens angeordnet sein (z. B. gemäß den Angaben in der Betriebsanleitung oder wenn ein sichtbarer Rückstellknopf vorhanden ist).
  • Werden die Heizung oder der Temperaturregler repariert, ist grundsätzlich immer auch der STB auszutauschen.
  • Wenn der STB angesprochen hat, muss das Gerät überprüft werden. Der STB muss dann in der Regel ausgetauscht werden, gegebenenfalls auch der Temperaturregler.