Verschärft aufmerksam sein
Schnittverletzungen mit handgeführten Messern kommen in allen BGN-Branchen vor – meist verursacht durch unsachgemäße Handhabung, ungeeignete Messer oder Unaufmerksamkeit.
Ein typischer Unfall
Beim Schneiden von Äpfeln benutzt der Mitarbeiter einer Bäckerei ein Fleischmesser. Zum Halbieren hält er einen Apfel in der linken Hand und durchschneidet ihn mit rechts. Als der Beschäftigte einen Widerstand spürt, drückt er das Messer noch etwas kräftiger – und rutscht ab. Die Folge: Durchtrennung einer Beugesehne und eines Fingernervs an der linken Hand. Die Kosten: 3.800 Euro und ein Monat Arbeitsausfall.
Auch wenn es nicht jedes Mal so drastisch ausgeht: 7,4 Tage Arbeitsunfähigkeit folgen im Schnitt auf einen behandlungsbedürftigen Schneideunfall. Das bedeutet auch:
7,4 Tage
7,4 Tage
7,4 Tage
7,4 Tage
Top Vier der Unfallursachen:
- Benutzung eines ungeeigneten Messers
- Benutzung eines stumpfen Messers
- Falscher Umgang mit dem Messer
- Hektik und Ablenkung
13 Regeln für einen sicheren Umgang mit dem Messer
- Nur scharfe Messer benutzen.
- Sich beim Schneiden immer voll konzentrieren.
- Nicht mit Messern in der Luft hantieren, zum Beispiel beim Aufschneiden von Brötchen.
- Immer ein Schneidebrett benutzen.
- Schneidevorgänge möglichst vom Körper weg durchführen.
- Messer mit abgerundeter Spitze einsetzen und die Messerschneide senkrecht halten.
- Messer nicht achtlos ablegen oder etwas darauf ablegen.
- Messer immer mit der Schneide nach unten tragen.
- Nicht nach fallendem Messer greifen.
- Messer nicht durch ein Tuch ziehen oder im Waschbecken liegen lassen.
- Gereinigte Messer an magnetischen Leisten, in Messerkoffern, Schubladen mit Spezialeinsatz, Rollentaschen oder Messerblöcken aufbewahren.
- Auf eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung achten.
- Beschäftigte im professionellen Umgang mit Messern schulen.
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