Warum eine jährliche Sichtkontrolle?
Andernfalls besteht bei Undichtigkeiten die Gefahr der Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre. Durch die Früherkennung von Schäden an Gasleitungen, Verbindungen, Armaturen und Gasgeräten lassen sich hohe Reparatur- und Folgekosten vermeiden und die Betriebssicherheit nimmt zu. Die Sichtkontrolle muss durch einen Fachkundigen oder vom erfahrenen Betreiber durchgeführt und dokumentiert werden.
Was wird kontrolliert?
Es geht unter anderem um den Zustand, die äußere Korrosion, Zugänglichkeit, Bedienbarkeit, mechanische Beanspruchung und die erforderlichen Lüftungsöffnungen. Alle Inhalte fasst die Checkliste der BGN-Beratungshilfe „Sichere Verwendung von erdgasbetriebenen Anlagen“ zusammen. Werden Mängel an der Gasanlage festgestellt, dürfen die notwendigen Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten nur von einem Unternehmen ausgeführt werden, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihr örtliches Energieversorgungsunternehmen oder Ihr Netzbetreiber.
Wichtig: Die Sichtkontrolle entbindet nicht davon, alle Anlagenteile und Gasgeräte entsprechend den Herstellervorgaben zu betreiben und instand zu halten. Alle zwölf Jahre ist zudem eine Dichtheits- beziehungsweise Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Leitungsanlage durch ein Unternehmen aus dem Installateursverzeichnis durchzuführen.
Wer muss unterwiesen werden?
Die Beschäftigten müssen über mögliche Gefährdungen bei ihrer Arbeit und entsprechende Schutzmaßnahmen informiert werden. Bei der Unterweisung geschieht dies in mündlicher Form – aber immer mit Dokumentation der Inhalte und Teilnehmer, mittels der anlagenspezifischen Betriebsanweisung in schriftlicher Form. Beides ergänzt sich: Die Betriebsanweisung kann Grundlage der Unterweisung sein, die mindestens einmal im Jahr stattfinden muss. Tipp: Eine ausgehängte Betriebsanweisung bietet allen jederzeit wichtige Informationen für einen sicheren Arbeitsalltag – auch im Störungsfall.
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