Menschen haben bekanntlich hinten keine Augen. Sie können also Vorgänge, die sich hinter ihrem Rücken abspielen, nicht sehen. Und Lkw haben hinter ihrem Heck einen sehr großen toten Winkel. Treffen beide aufeinander, kann es extrem gefährlich werden. Der folgende Unfall aus einem BGN-Produktionsbetrieb zeigt das: Anna M. arbeitet als Reinigungskraft. Sie überquert früh morgens das Werksgelände, um möglichst rasch ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Dabei kreuzt sie von hinten den Weg eines rangierenden Tankauflieger-Lkw. Der Fahrer sieht sie nicht, erfasst und überrollt sie mit seinem Fahrzeug. Die Frau stirbt sofort. Unklar ist, warum Anna M. nicht auf den Warnton des rückwärtsfahrenden Lkw reagierte.

Unfälle mit Intralog verhindern

Wie lassen sich derartige Unfälle vermeiden? Die Webanwendung Intralog der BGN zeigt hierzu verschiedene Möglichkeiten auf. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beziehen sich auf vier ausgewählte Risikobereiche der Intralogistik, die in der Vergangenheit zu besonders schweren und tödlichen Unfällen geführt haben. Die Maßnahmen werden mit Punkten bewertet. Erreicht ein Unternehmen eine definierte Zielpunktzahl, kann es davon ausgehen, dass in diesem Bereich ein annehmbares Restrisiko besteht.

Bezogen auf den oben geschilderten Unfall könnte die Anwendung von Intralog folgendermaßen aussehen: Der Betrieb wählt das Themenfeld „Das Risiko mindern, dass ein rückwärtsfahrendes beziehungsweise rangierendes Fahrzeug mit einem Fußgänger kollidiert“ und schaut sich alle Maßnahmen an, die in der Webanwendung vorgeschlagen werden. Die Zielpunktzahl ist sechs. Da in unserem Beispiel bereits alle Lkw, die auf dem Betriebsgelände fahren, mit einer akustischen Rückfahrwarneinrichtung ausgestattet sind, wird dies mit einem Punkt bewertet. Es fehlen also noch fünf Punkte. Die Verantwortlichen im Betrieb stellen sich nun die Frage, ob es wirklich erforderlich ist, dass die vorhandenen Fußwege in Bereichen von rangierenden beziehungsweise rückwärtsfahrenden Fahrzeugen verlaufen. Durch das Umlegen noch bestehender Wege, Verschließen von Durchgängen und eine entsprechende Beschilderung wird dies zuverlässig verhindert. In der Webanwendung werden diese Maßnahmen mit weiteren vier Punkten bewertet, damit fehlt nur noch ein Punkt, um ein akzeptables Restrisiko zu erreichen. Außerdem stellen die Verantwortlichen fest, dass die Verkehrsbereiche besser beleuchtet werden sollten, da die Rangiertätigkeiten zum Teil auch bei Dunkelheit stattfinden. Dafür erhalten sie einen weiteren Punkt und erreichen damit die geforderten sechs Punkte. Die Sicherheit wurde gegenüber dem Ausgangszustand erheblich verbessert.

Bis zu 10 Punkte im BGN Prämienverfahren

erhält jedes Unternehmen, das Intralog nutzt und die Maßnahmen umsetzt.

Fahrzeuge besser ausstatten bringt viel

Der Beispielbetrieb hat im Wesentlichen Maßnahmen ausgewählt, die bei der Gestaltung der Arbeitsstätte ansetzen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Sicherheit über eine verbesserte Ausstattung der Fahrzeuge zu erhöhen. Wenn etwa alle Lkw, die auf dem Betriebsgelände fahren, mit einer Rückfahr- oder Rundumkamera ausgestattet sind, wird dies in Intralog als erhebliche Risikominderung angesehen und mit vier Punkten bewertet. Die App enthält hierzu als Service weiterführende Hinweise zu den Anforderungen an diese Systeme. Ein „Knackpunkt“ bei dieser Maßnahme ist, dass diese Ausstattung wirklich bei allen Fahrzeugen vorhanden sein muss, auch bei Lkw von Lieferanten und Spediteuren. Das sicherzustellen, kann unter Umständen eine herausfordernde Aufgabe sein.

Das einleitend geschilderte Unfallbeispiel zeigt zudem: Es kommt nicht nur auf die Gestaltung der betrieblichen Gegebenheiten und auf die Fahrzeugausstattung an. Auch das richtige, angepasste Verhalten der Personen, die zu Fuß im Betrieb unterwegs sind, ist elementar für mehr Sicherheit im innerbetrieblichen Verkehr. Zur Unterstützung bietet die Intralog-App eine Vorlage, die zur Unterweisung der Fußgängerinnen und Fußgänger verwendet werden kann. Intralog bewertet die konsequente Umsetzung dieser Maßnahme mit einem Punkt. Da auch die Verbesserung der Sichtbarkeit sehr hilfreich ist, wird das Tragen von Warnkleidung aller Personen im Werk mit einem Punkt bewertet. Diese Maßnahmen können aber immer nur flankierend sein und nicht allein für ein ausreichend hohes Schutzniveau sorgen. Denn sie setzen am individuellen Verhalten und am Befolgen von Regeln an, was weniger wirksam ist als kollektiv wirkende Maßnahmen wie etwa die Gestaltung der Arbeitsumgebung. Intralog übernimmt hier die Grundprinzipien des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere die im Arbeitsschutzgesetz verankerte Maßnahmenrangfolge.

Durch die konsequente Anwendung von BGN-Intralog ist es also möglich, den hochriskanten „Blindflug rückwärts“ zu vermeiden. Dies ist ein wesentlicher Baustein, um den innerbetrieblichen Transport und Verkehr sicher zu gestalten, ganz im Geist der VISION ZERO mit dem Ziel „Null Unfälle – gesund arbeiten“.

Fußgänger-Lkw-Kollisionen, Unfallgefahr Betriebsgelände
Erhebliche Risikominderung: Wenn alle Lkw, die auf dem Betriebsgelände fahren, mit einer Rückfahr- oder Rundumkamera ausgestattet sind, wird das in Intralog mit vier Punkten bewertet.