
Einfache Unfallursachen, schwerste Gesundheitsschäden
Das stimmt nachdenklich: Die meisten Arbeitsunfälle mit schwersten bleibenden Gesundheitsschäden fallen in den Bereich Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Sie werden größtenteils durch sehr einfache – und leicht vermeidbare – Ursachen hervorgerufen.
Die höchste Priorität der BGN-Strategie VISION ZERO besteht in der Vermeidung von tödlichen und schweren Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten. Damit die Unternehmen der Fleischbranche dieses Hauptziel möglichst stringent verfolgen können, ist eine aussagekräftige Analyse der schweren Arbeitsunfälle notwendig. Nur wenn die am häufigsten vorkommenden Unfallarten bekannt sind, können die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden. Deswegen hat die BGN die schweren Arbeitsunfälle in der Fleischwirtschaft über einen Zeitraum von fünf Jahren – von 2019 bis 2023 – ausgewertet.
Als „schwere“ Arbeitsunfälle wurden solche definiert, die eine dauerhafte Gesundheitsschädigung nach sich ziehen, deren Ausmaß so hoch ist, dass die BGN eine Unfallrente zahlt. Unter dieser Voraussetzung haben sich im fünfjährigen Betrachtungszeitraum knapp 300 schwere Arbeitsunfälle in der Fleischwirtschaft ereignet, die alle analysiert wurden.
Häufigkeit der schweren Arbeitsunfälle in der Fleischwirtschaft nach Kategorie/Ursache:
Platz 1: 40 Prozent – Stolpern/Rutschen/Stürzen
Platz 2: 17 Prozent – Maschinen/Anlagen
Platz 3: 13 Prozent – Transport
Platz 4: 12 Prozent – Absturz
Platz 5: 7 Prozent – Handmesser
Sonstige: 11 Prozent
SRS-Unfälle sind oft folgenschwer – und teuer
Die Zahlen belegen: Es lohnt sich, die Handlungspriorität auf das Verhindern von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen (SRS-Unfälle) zu legen. Diese sind teilweise mit sehr hohen Entschädigungsleistungen verbunden, die bis in den sechsstelligen Bereich gehen können. Dazu kommt dann noch die dauerhafte Rentenzahlung durch die BGN. Das stellt zum einen eine finanzielle Belastung der jeweiligen Unfallunternehmen dar, die über das BGN-Beitragsausgleichsverfahren geregelt wird. Zum anderen ist auch die Versichertengemeinschaft aller Unternehmen der Fleischwirtschaft durch den Einfluss auf die BGN-Beiträge betroffen.
Betrachtet man die SRS-Unfälle in der Fleischwirtschaft genauer, so erkennt man, dass die Unfallauslöser von sehr einfacher Natur sind – das machen die folgenden repräsentativen Unfallbeispiele deutlich.
Typische Auslöser für schwere Arbeitsunfälle:
- Unfallbeispiel 1: Stolpern über eine im Verkehrsweg abgestellte E2-Kiste
- Unfallbeispiel 2: Stolpern über den Fuß einer Kollegin
- Unfallbeispiel 3: Stolpern über eine im Verkehrsweg abgestellte Palette
- Unfallbeispiel 4: Stolpern über einen abgestellten Reinigungsschrubber
- Unfallbeispiel 5: Stolpern wegen mangelnder Sicht durch eine beschlagene Brille
- Unfallbeispiel 6: Ausrutschen auf einer am Boden liegenden Folie
In der Fleischwirtschaft gilt: Die Arbeitsunfälle mit schwersten bleibenden Gesundheitsschäden haben einen sehr ausgeprägten Schwerpunkt bei den Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen. Sie werden zu einem erheblichen Anteil durch sehr einfache – und zugleich leicht vermeidbare – Ursachen ausgelöst.
Die Gegenmaßnahmen
Diese typischen Unfallbeispiele zeigen, dass die Ansatzpunkte zu deren Vermeidung in der betrieblichen Organisation liegen. Der erste Schritt besteht darin, auf das Umsetzen der allgemeinen Ordnung im Betrieb zu achten. Besonders wichtig: Gegenstände wie Lagerkisten, Paletten oder Reinigungsutensilien dürfen nicht unkontrolliert abgestellt werden – das gilt es konsequent zu vermeiden.
Der entscheidende Präventionsansatz liegt in derverhaltensorientierten Arbeitssicherheit (Behavior Based Safety, kurz: BBS). Kernpunkt ist es, alle Beschäftigten für den sicherheitsgerechten Umgang mit Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren zu sensibilisieren. Jede und jeder Einzelne muss persönlich dazu motiviert werden, diese Unfälle zu verhindern – und dieses Bewusstsein gilt es dauerhaft im Alltagsverhalten zu verankern. Mögliche Unfallstellen und Beinaheunfälle müssen unverzüglich den Verantwortlichen oder Vorgesetzten gemeldet werden, zum Beispiel mit dem BGN-Formular „Verbesserungsvorschlag“.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Vorgesetzte sollten SRS-Verhaltensregeln aufstellen und die Beschäftigten bei deren Umsetzung fordern und fördern. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Reaktion der Verantwortlichen, wenn die betrieblichen Regelungen nicht beachtet werden.
Ein gelungenes Gesamtkonzept zur Unfallprävention basiert auf der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung in Kombination mit den folgenden Bausteinen der BGN-Strategie VISION ZERO:
- „Sicher und gesund führen“
- „Ziele formulieren, Regeln aufstellen und umsetzen“
- „Beschäftigte unterweisen und qualifizieren“
- „Gemeinsam aus Fehlern lernen“

- BGN-Strategie „VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten.“
- BGN-Aktion „SICHER GEHEN.“
- BGN-Themenseite „Stolpern, Rutschen, Stürzen“
- Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 9.50 „Vermeidung von Sturzgefahren“
- BGN-Unterweisungskurzgespräch „Stolpern, Rutschen, Stürzen“
- BGN-Themenseite „Gefährdungsbeurteilung“
- BGN-Checkliste zur Ermittlung von Unfallursachen