
Wie Kopfmaschinen sicherer werden
Für das Portionieren und Formen von Teiglingen nutzen viele Backbetriebe Teigteilmaschinen mit einem höheren Automatisierungsgrad – sogenannte „Kopfmaschinen“. Akzente erklärt, was für einen sicheren Betrieb zu beachten ist und wie Altmaschinen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
Insbesondere bei der Herstellung von Kleingebäck wie Semmeln, Brötchen und Brezeln setzen handwerkliche Backstuben ebenso wie größere Betriebe Kopfmaschinen ein. Diese kontinuierlich arbeitenden Teigteil- und Wirkmaschinen ermöglichen eine gleichbleibende Portionierung und stellen eine erhebliche Arbeitserleichterung dar. Klassischerweise erfolgt das Abteilen von Teigstücken aus dem in einen Zuführtrichter eingegebenen Teig, zum Beispiel durch eine „Guillotine“, einen Sternteiler oder das Saugteilerprinzip. Die geteilten Teigstücke werden zu runden Teiglingen geformt, meist durch ein Trommelwirksystem.
Unfallgeschehen
Beim Betrieb von Teigteilmaschinen zur automatisierten Teigportionierung kommt es durch Eingriffe in den Trichter immer wieder zu schweren Unfällen, die zu Amputationsverletzungen an Fingern und Händen führen. Warum greifen Beschäftigte überhaupt in eine Kopfmaschine? Meistens geschieht das mit dem Ziel, Teigreste im Trichter zu entfernen oder mithilfe eines Schabers nachzuschieben. Dabei greifen die Beschäftigten durch Unachtsamkeit, Fehleinschätzung der Situation oder reflexartige Handlungen direkt zur Gefahrstelle – dem Teigteilwerkzeug. Möglich ist das nur, wenn die Schutzeinrichtung am Trichterrand fehlt oder ungeeignet ist. Wenn sich das Teigteilwerkzeug im Moment des Eingreifens bewegt, drohen schwerste Verletzungen an Hand und Arm.
Stand der Technik
Bei neuen Maschinen kann durch Einhaltung der Norm DIN EN 12042 „Nahrungsmittelmaschinen – Teigteilmaschinen – Sicherheits- und Hygieneanforderungen“ die Sicherheit im Wesentlichen dadurch erreicht werden, dass ein Eingriff in den Trichter erkannt wird und dies zum Stillsetzen der Maschine führt. Diese Norm gilt aber nur für neu in Verkehr gebrachte Maschinen.
Kein Bestandsschutz für Altmaschinen
Bedingt durch die lange Lebensdauer der Maschinen befindet sich in den Bäckereien eine große Anzahl von Altmaschinen, die die aktuellen normativen Anforderungen nicht erfüllen. Viele Unfälle hätten durch sicherheitstechnische Nachrüstung am Trichterrand vermieden werden können – und die Pflicht zur Nachrüstung ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind im Rahmen ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, ihre Arbeitsmittel – und dazu gehören selbstverständlich auch Kopfmaschinen – in einem sicherheitstechnischen Zustand nach dem Stand der Technik zu halten, wenn bestehende Schutzmaßnahmen nicht wirksam oder nicht ausreichend sind wie beispielsweise die früher angewendeten Schutzmaße. Einen oftmals angesprochenen „Bestandsschutz“ gibt es nicht.
Bisheriges und geplantes Vorgehen der BGN
Bei Brot-Teigteilmaschinen mit fehlender Schutzeinrichtung am Trichterrand wird bereits vom Technischen Aufsichtsdienst (TAD) der BGN bei Betriebsbesichtigungen eine Nachrüstung eingefordert (vgl. FBNG-015 „Sicherheit an Brot-Teigteilmaschinen durch Nachrüstung einer Schutzeinrichtung am Einfülltrichter“). In einem zweiten Schritt steht die Nachrüstung der Kopfmaschinen im Fokus. Auch hier gilt, dass neue Kopfmaschinen nach Norm immer über eine entsprechende Absicherung am Trichterrand verfügen müssen.

Mehr Sicherheit an der Kopfmaschine: Der Nachrüstsatz besteht aus einem Trichter mit Lichtgitter (links im Bild). Sobald das Lichtgitter unterbrochen wird, werden die Gefahr bringenden Antriebe der Teigteileinrichtung stillgesetzt.
BGN, Hersteller und Bäckereibetriebe suchen gemeinsam Lösungen
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen nach der entsprechenden Norm oftmals den Produktionsprozess behindert, was dann nicht selten zur Manipulation der Schutzeinrichtung führt. Das liegt beispielsweise an der Vielzahl von Antriebs- und Steuerungssystemen – kurz gesagt: Die einen Maschinen funktionieren so und die anderen so. „Die eine“ Lösung für eine ausreichende Sicherheit und Akzeptanz der Schutzeinrichtung aller am Markt beziehungsweise in den Backbetrieben befindlichen Kopfmaschinen ist deshalb nicht ohne Weiteres zu finden. Deswegen sind praktikable Lösungen zur Nachrüstung der Kopfmaschinen gefragt, die den Produktionsprozess nicht behindern und zugleich dem Stand der Technik entsprechen. Um diese zu finden, haben sich die BGN, Hersteller und Betreibende informell ausgetauscht.

Erste Erfolge: Nachrüstung gelungen
Die Firma Fortuna Maschinen GmbH aus Bad Staffelstein hat für ihre Kopfmaschinen einen Nachrüstsatz entwickelt und unter realen Einsatzbedingungen erfolgreich angewendet, wodurch die Maschinen nun dem neuesten technischen Standard entsprechen. Der Nachrüstsatz besteht aus einem Trichter mit Lichtgitter, der anstelle des „alten“ Trichters angebracht und in die Steuerung integriert wird. Die Besonderheit: Sobald das Lichtgitter unterbrochen wird, werden die Gefahr bringenden Antriebe der Teigteileinrichtung im Trichter automatisch stillgesetzt. Die weiteren Antriebe im Innern der Maschine zum Rundwirken und Austragen, die mit der Hand nicht erreicht werden können, werden dabei weiterbetrieben. Mit der Freigabe des Lichtgitters – beispielsweise nach dem Ende der Teigzuführung – werden dann alle Funktionen der Maschine wieder automatisch aktiviert.
Der Umbau der Maschine wurde von den Maschinenexperten der BGN vor Ort begleitet und durch die Prüfstelle der BGN beurteilt. Resultat: Der Stand der Technik wird eingehalten, die Arbeitssicherheit ist gewährleistet. Eine oftmals befürchtete „wesentliche Veränderung“ der Maschine, was formal zu einer neuen Komplettbewertung der Maschine führen müsste, liegt in diesem Fall nicht vor. Erste Erfahrungen im Backbetrieb zeigen, dass diese Nachrüstlösung in der täglichen Anwendung funktioniert und von den Bedienenden akzeptiert wird.
Ausblick
Mit einem weiteren Maschinenhersteller wird derzeit eine Nachrüstmöglichkeit in der Praxis getestet und anschließend von der Prüf- und Zertifizierungsstelle der BGN bewertet. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Rahmen der Publikationsreihe „Fachbereich AKTUELL“ über die aktuellen Möglichkeiten zur Nachrüstung von Kopfmaschinen informieren.