Brauereimitarbeiter misst einen Tank frei
Lebenswichtige Schutzmaßnahme vor dem Einstieg in enge Räume

Freimessen: Gasgefahren in Behältern, Silos und Co. erkennen

Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Betrieb. Unsichtbare Gase können innerhalb weniger Sekunden zur tödlichen Gefahr werden. Im Interview erklärt BGN-Experte Sven Buschung, warum Freimessen lebenswichtig ist, welche Fehler Betriebe vermeiden müssen und worauf es bei der sicheren Befahrung ankommt.

Im April dieses Jahres gab es in einer hessischen Gerberei bei Arbeiten in einer Grube einen Unfall mit fünf Toten durch eine Schwefelwasserstoffvergiftung. Können solche Unfälle auch in BGN-Mitgliedsbetrieben passieren?

Sven Buschung: Ja, auch in BGN-Mitgliedsbetrieben sind vergleichbare Unfälle möglich – und leider schon passiert. In den Jahren 2022 und 2023 kamen beim Einstieg in Bunker von Pelletheizungen zwei Personen ums Leben. In Brauereien gab es schon mehrere tödliche Unfälle beim Einsteigen in Tanks, weil die Gefahren durch Kohlendioxid unterschätzt wurden. Über Kohlendioxid und Kohlenmonoxid, die sogenannten „gefährlichen Geschwister“, wurde bereits 2024 in Akzente berichtet.

Auch in Bereichen zur Abwasserbehandlung können Faulgase entstehen – ein gefährlicher Mix vor allem aus erstickendem Kohlendioxid, brennbarem Methan und giftigem Schwefelwasserstoff. Besonders gefährlich wird es, wenn sich Beschäftigte dieser Risiken nicht bewusst sind oder sie unterschätzen. Verunfallt eine eingestiegene Person, geraten oft auch Rettende in Lebensgefahr, wenn sie ohne ausreichende Kenntnisse oder Ausrüstung helfen wollen.

Portrait Sven Buschung
Sven Buschung ist Aufsichtsperson bei der BGN in Hannover und zudem Experte im DGUV-Sachgebiet „Behälter, Silos und enge Räume“.

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Was können Betriebe tun, damit es nicht zu ähnlich tragischen Unfällen kommt?

Hier gilt: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt! Solche Unfälle passieren meist dann, wenn im Vorfeld keine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen empfiehlt sich dafür insbesondere der Mustererlaubnisschein aus der DGUV Regel 113-004. Dort wird erläutert, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um einen sicheren Einstieg zu ermöglichen. Neben der Abschaltung möglicher Gefahrenquellen muss insbesondere sichergestellt werden, dass Zugang und Rettung mit im Betrieb vorhandenen Mitteln sicher möglich sind und eine unbedenkliche Atmosphäre gewährleistet ist.

Was bedeutet eine „unbedenkliche Atmosphäre“ beim Befahren von Behältern oder engen Räumen?

Eine Atmosphäre ist unbedenklich, wenn keine „Ex-Ox-Tox-Gefahren“ vorliegen. Dabei steht „Ex“ für Explosionsgefahren durch brennbare Gase oder Aerosole in Gefahr bringender Konzentration. „Ox“ beschreibt Erstickungsgefahren durch Sauerstoffmangel oder eine erhöhte Brandgefahr bei Sauerstoffüberschuss. „Tox“ steht für Vergiftungsgefahren durch toxisch wirkende Gase.

Pelletheizung

Im Bunker von Pelletheizungen kann etwa durch die Ausgasung der Holzpellets erstickendes Kohlenmonoxid freigesetzt werden – beim Einstieg droht Lebensgefahr.

Pumpenschacht

Im Pumpenschacht können durch Zersetzungsprozesse gefährliche Faulgase entstehen – ein Mix aus Kohlendioxid, brennbarem Methan und giftigem Schwefelwasserstoff.

Kohlendioxid-Gefahr im Müllcontainer mit Teigresten

Wo in Bäckereibetrieben Teigreste in Müllcontainern entsorgt werden, kann sich ebenfalls Kohlendioxid in lebensgefährlicher Konzentration bilden.

Wie gefährliche Atmosphären entstehen

Wie kann es in Behältern oder engen Räumen überhaupt zu einer gefährlichen Atmosphäre kommen?

Oft sind bestimmte Gaskonzentrationen prozessbedingt vorhanden, etwa Kohlendioxid in Brauereien. Eine gefährliche Atmosphäre kann aber auch durch Arbeiten in Behältern entstehen, zum Beispiel beim Schweißen. Außerdem können Gase von außen eindringen, etwa Lkw-Abgase in offene Behälter oder Schächte im Freien – alles schon passiert.  

Wie wird sichergestellt, dass vor dem Einstieg eine unbedenkliche Atmosphäre vorhanden ist?

Zunächst muss ausreichend gelüftet werden. Am einfachsten funktioniert das über die natürliche Lüftung durch offene Mannlöcher oder Öffnungen. Sicherer und besser reproduzierbar ist jedoch die technische Lüftung. Dabei wird mit Gebläsen Frischluft eingeblasen oder belastete Behälterluft abgesaugt. Mit dem Freimessen wird unmittelbar vor dem Einstieg überprüft, ob die Lüftung ausreichend wirksam war. Ergibt die Messung weiterhin gefährliche Konzentrationen, müssen zusätzliche Maßnahmen – meist weitere Lüftungsmaßnahmen – ergriffen werden.

Freimessen eines Lagertanks

Vor jeder Messung Pflicht: Nur kalibrierte und geprüfte Gaswarngeräte liefern verlässliche Ergebnisse beim Freimessen – vorausgesetzt, sie werden fachkundig eingesetzt und regelmäßig kontrolliert.

Freimessen: Worauf es ankommt

Was ist beim Freimessen besonders zu beachten?

Für die Wahl der richtigen Gasmesstechnik und der Messbereiche muss bekannt sein, mit welchen Gasen in welchen Konzentrationsbereichen zu rechnen ist und welche Eigenschaften diese haben. Beispielsweise ist Kohlendioxid schwerer als Luft und daher eher in Bodennähe zu finden. Methan dagegen ist leichter als Luft und sammelt sich eher oben an. Je nach Behältergeometrie und Dichte der Gase werden repräsentative Messorte sowie geeignete Messzeiten und Geräteeinstellungen festgelegt.

Welche Anforderungen gelten dabei für die eingesetzten Messgeräte?

Für das Freimessen eignen sich in der Regel direkt anzeigende mobile Gasmessgeräte am besten. Es gibt Eingas- und Mehrgasmessgeräte, letztere können mehrere Gase gleichzeitig messen. Je nach Gas kommen unterschiedliche Sensoren zum Einsatz. Diese haben jeweils Vor- und Nachteile und müssen fachkundig ausgewählt werden. Besonders wichtig: Sensoren für brennbare Gase müssen auf das tatsächlich vorhandene Gas kalibriert sein, da sonst falsche Messergebnisse entstehen können.

Da das Freimessen eine Lebensversicherung für einsteigende Personen ist, dürfen ausschließlich kalibrierte und geprüfte Gasmessgeräte verwendet werden, die stets sorgsam gehandhabt und gelagert werden. Vor jeder Schicht muss eine Sichtkontrolle mit Anzeigetest durchgeführt werden.

Werden beim Freimessen auch Pumpen, Ansaugschläuche oder Sonden eingesetzt, um Gaskonzentrationen an entfernten Messorten erfassen zu können, müssen alle Komponenten herstellerseitig aufeinander abgestimmt sein. Pro Meter Schlauchlänge verlängert sich die Messdauer übrigens um etwa eine Minute. 

Alle Messergebnisse müssen dokumentiert werden – entweder in einem Messprotokoll oder direkt im Erlaubnisschein.

„Wer freimisst, bestätigt damit, dass keine gefährlichen Gaskonzentrationen vorhanden sind. Fehler können tödlich enden.“

Das klingt nach hohen Anforderungen. Welche Qualifikationen müssen Freimessende mitbringen?

Buschung: Wer freimisst, bestätigt damit, dass keine gefährlichen Gaskonzentrationen vorhanden sind. Fehler können tödlich enden. Deshalb müssen Freimessende über die notwendige Fachkunde verfügen.

Die Anforderungen dafür beschreibt der DGUV Grundsatz 313-002. Fachkunde umfasst insbesondere Kenntnisse über

  • die verwendeten Messgeräte und -verfahren,
  • die Eigenschaften der zu messenden Gase sowie
  • die betrieblichen Arbeitsprozesse und Rahmenbedingungen.

Für den Erwerb der Fachkunde ist in der Regel die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung erforderlich.

Der Heinzelmann ein Industriesauger, der CO2 aus den liegenden Lagertanks ausbläst

Technische Belüftung: Lösungen wie der „Heinzelmann“ – ein umgebauter Industriesauger – entfernen gefährliches Kohlendioxid aus Tanks für einen sicheren Einstieg. Dafür erhielt die Karlsruher Privatbrauerei Hoepfner den BGN-Präventionspreis.

Pelletheizung

Natürliche Belüftung: Belüftende Deckel an Holzpelletlagern lassen gefährliches Kohlenmonoxid kontrolliert entweichen und tragen so dazu bei, das Risiko beim Einstieg in die Lager deutlich zu verringern.

Muss jede Person, die solche Messungen durchführt, diesen Lehrgang absolvieren?

Jein. Ist der Prozess des Freimessens auf mehrere Personen verteilt, müssen alle Beteiligten die jeweils erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für ihren Aufgabenbereich besitzen. Zusätzlich ist in der Gefährdungsbeurteilung eine Betrachtung der Schnittstellen erforderlich.

Dann kann beispielsweise auch eine zuverlässige unterwiesene Person Messungen durchführen – vorausgesetzt, sie wurde theoretisch und praktisch im Umgang mit den Messgeräten geschult und arbeitet auf Grundlage einer fachkundig erstellten Mess- oder Betriebsanweisung. Für Personen, die die Atmosphäre während der Arbeiten mit mobilen Gasmessgeräten kontinuierlich überwachen, reicht eine ordnungsgemäße theoretische und praktische Unterweisung aus.

Muss grundsätzlich immer freigemessen werden – oder gibt es Ausnahmen?

Grundsätzlich ja, immer dann, wenn eine gefährliche Atmosphäre nicht sicher ausgeschlossen werden kann. In der Getränkeindustrie gibt es allerdings das Verfahren der „nachgewiesenen sicheren Verfahrensweise“. Dabei werden einmalig fachkundig Lüftungsparameter festgelegt, mit denen sich Gefährdungen durch Kohlendioxid sicher ausschließen lassen. Dieses Verfahren muss – etwa in einer Betriebsanweisung – dokumentiert und konsequent eingehalten werden. Zusätzlich sollte die Atmosphäre trotzdem kontinuierlich überwacht werden.

Was können Betriebe tun, wenn sie die Anforderungen an Freimessen oder Rettung selbst nicht erfüllen können?

Dann sollten geeignete Fachfirmen beauftragt werden. Wichtig ist, diese über betriebs- und anlagenspezifische Gefährdungen umfassend zu informieren und sie bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen.