
Neue DGUV-Regel für „Branche Fleischwirtschaft-Handwerk“
In vielen Metzgereien und Fleischereien werden Produkte nach traditionellen Rezepten hergestellt und regionale Spezialitäten angeboten. Bei allen Tätigkeiten trifft handwerkliches Können auf hygienische Anforderungen und Arbeitsschutzbestimmungen. Eine neue Branchenregel bietet praktische Hilfestellungen.
Bei der Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren sind die Beschäftigten vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt, beispielsweise beim Umgang mit Handmessern und Maschinen, durch ergonomische Belastungen oder den Kontakt mit chemischen Reinigungsmitteln. Um diese Gefährdungen zu minimieren, wurde die neue DGUV Regel 110-011 „Branche Fleischwirtschaft – Handwerk“ veröffentlicht. Sie bietet praktische Hilfestellungen, um die Arbeitsplätze und Tätigkeiten in der Branche sicherer und gesünder zu gestalten.
Praktisch und anschaulich – so hilft die Branchenregel
Das maßgeschneiderte Nachschlagewerk ersetzt die frühere DGUV Regel 110-008 „Arbeiten in der Fleischbranche“ und enthält aktualisierte Anforderungen. Ihr Ziel? Arbeitsschutz so einfach und effektiv wie möglich zu gestalten. Die DGUV Regel bündelt gesetzliche Vorgaben – etwa aus dem Arbeitsschutzgesetz, den Unfallverhütungsvorschriften und relevanten Normen – und ergänzt sie um praxisnahe Empfehlungen direkt aus dem Arbeitsalltag der Branche. Egal, ob es um die sichere Nutzung von Maschinen, die „gesunde“ Gestaltung von Arbeitsplätzen oder den Schutz vor Hauterkrankungen geht – die Regel zeigt konkrete Lösungen und Arbeitsweisen auf.
Besonders wertvoll ist der ausgeprägte Praxisbezug: Sie wurde von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung gemeinsam mit Branchenkennern entwickelt – von Menschen, die die Abläufe und Herausforderungen in Fleischbetrieben aus erster Hand kennen. Fotos realer Arbeitssituationen und Beispiele guter Praxis verdeutlichen, wie Arbeitsschutzmaßnahmen in der Praxis umgesetzt werden können. Dadurch wird die Theorie der Vorschriften lebendig und Betriebe können die Vorgaben direkt in ihren Arbeitsalltag integrieren.

Gefährdungen im Fokus
In Fleischbetrieben gibt es viele unterschätzte Gefahren. Häufiges Händewaschen oder der Kontakt mit Gefahrstoffen können die Haut belasten. Hinzu kommen Risiken durch Maschinen, heiße Oberflächen, rutschige Böden und Lärm. Ein besonders wichtiger Aspekt dieser Branchenregel ist die Betonung der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Diese hilft dabei, konkrete Risiken im jeweiligen Betrieb frühzeitig zu erkennen und die Beschäftigten aktiv miteinzubeziehen. Die DGUV-Regel unterstützt dabei, diese Gefährdungen systematisch zu erkennen und gezielte Maßnahmen zu treffen. Sie enthält unter anderem Empfehlungen zum Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung, zur Auswahl und Handhabung von Arbeitsmitteln sowie zur sicheren Gestaltung der Arbeitsräume, etwa mit geeigneten Fußböden und passender Beleuchtung. Weitere Maßnahmen der Arbeitsschutzorganisation wie die Durchführung von Unterweisungen, betriebsärztliche Beratung und die Organisation der Ersten Hilfe runden das Informationsangebot ab.
Warum lohnt sich die Umsetzung der Schutzmaßnahmen?
Investitionen in den Arbeitsschutz rechnen sich – das Ergebnis sind nicht nur weniger Arbeitsunfälle und Krankheitstage, sondern auch motivierte und engagierte Beschäftigte. Ein gesundes Arbeitsumfeld fördert Zufriedenheit und Produktivität. Das neue Nachschlagewerk der DGUV bietet hierfür einen klaren Fahrplan, der auch für kleinere Betriebe leicht umsetzbar ist.
Die DGUV Regel 110-011 „Branche Fleischwirtschaft-Handwerk“ steht kostenlos in der Publikationsdatenbank der DGUV und auf der Website der BGN zur Verfügung. Sie ist ein Muss für jeden Fleischbetrieb, der Sicherheit und Gesundheit großschreibt. Nutzen Sie das angebotene Wissen, lassen Sie sich inspirieren und machen Sie Ihre Fleischerei zu einem Ort, an dem nicht nur die Produkte, sondern auch der Arbeitsschutz begeistert!