Preview: Mann in einem Lager, Schutzhelm, Warnweste
Arbeitsschutzziele setzen, Fortschritte überprüfen

Mit Arbeitsschutz­management­system in Richtung VISION ZERO

Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) hilft Betrieben, Sicherheit und Gesundheit systematisch zu steuern. Zentrale Voraussetzung dafür sind klar formulierte Arbeitsschutzziele, deren Umsetzung regelmäßig überprüft wird. So wird die VISION ZERO im Betriebsalltag konkret und messbar verankert.

In der betrieblichen Umsetzung der VISION ZERO werden vom Unternehmer klare Ziele festgelegt. Die Betriebe überprüfen dabei regelmäßig, ob diese Ziele (z. B. der Rückgang von Unfallzahlen, Fehlzeiten oder der Zahl von unsicheren Handlungen) schon erreicht wurden oder ob noch mehr getan werden muss. Unverzichtbar ist die Festlegung von Arbeitsschutzzielen auch in einem betrieblichen AMS. Die Formulierung und regelmäßige Überprüfung dieser Ziele bietet Verantwortlichen und Beschäftigten eine klare Orientierung. Sie helfen dabei, Prioritäten zu setzen und den Fortschritt zu überwachen. So soll sichergestellt werden, dass die betriebliche Arbeitsschutzorganisation kontinuierlich verbessert wird.

Ziele im AMS setzen – das sollte beachtet werden

In einem funktionierenden AMS sind folgende Punkte erfüllt:

  • Konkrete Unternehmensziele beziehungsweise Zielsetzungen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind SMART formuliert und mit anderen Zielen abgestimmt. Dabei finden die Erkenntnisse des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses Berücksichtigung.
  • Es gibt entsprechende konkrete Zielsetzungen für die einzelnen Verantwortungsbereiche.
  • Es ist geregelt, wie die Ziele/Zielsetzungen regelmäßig angepasst werden.
  • Beschäftigte und Führungskräfte kennen die Ziele und die daraus abgeleiteten konkreten Aktivitäten, die sie betreffen.

Mögliche Ziele können sein

  • Senkung der Unfallhäufigkeit/Ausfallzeiten/Unfallschwere
  • Reduzierung der Störungen der Arbeitsabläufe
  • Erhöhung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten
  • Anzahl der internen Audits und Arbeitsschutzveranstaltungen
  • Erfolgreiche Teilnahme am BGN-Prämienverfahren
  • Teilnahme am Präventionspreis der BGN
  • Erreichen von definierten Räumungszeiten bei Notfallübungen
  • Motivationsmaßnahmen zur Verkehrssicherheit
  • Lärmminderungsmaßnahmen

Konkret: Wo drückt der Schuh?

Wichtig ist jedoch immer die Festlegung von betriebsspezifischen Zielen. Wo drückt im konkreten Betrieb sozusagen „der Schuh“ – und welche Verbesserungen sollen erreicht werden? Als Grundlage können interne und externe Informationen herangezogen werden. Hierzu zählen die Ergebnisse von Begehungen und Beobachtungen vor Ort, die Ergebnisse aus der Gefährdungsbeurteilung und Unfallanalysen sowie Gespräche mit Beschäftigten. Die Erarbeitung von Zielen im Team mit betrieblichen und gegebenenfalls auch externen Akteurinnen und Akteuren ist besonders Erfolg versprechend. Dabei kann die Fachexpertise aus verschiedenen Bereichen sowie unterschiedlichen Perspektiven zu einem gemeinsamen Verständnis zusammengeführt werden.

Durch eine schriftliche Formulierung der Ziele entstehen Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Verbindlichkeit für alle relevanten Beteiligten. Je mehr Ziele verfolgt werden, desto wichtiger ist es, diese zu strukturieren. Auf Grundlage der Arbeitsschutzpolitik werden strategische und operative Ziele festgelegt.

Preview: Zielsetzung

Klare Ziele, klarer Fokus: Schriftlich festgehaltene Arbeitsschutzziele schaffen Orientierung, Verbindlichkeit und eine gemeinsame Grundlage für Verbesserungen im Betrieb.

Mit welchen Maßnahmen die eigenen Ziele erreichen?

Maßnahmen sind konkrete Schritte/Aktivitäten, die gegangen beziehungsweise angestoßen werden müssen, um ein Ziel zu erreichen. Dies beinhaltet auch das Festlegen von Terminen und Verantwortlichkeiten in einem Maßnahmenplan (Was? Wer? Mit wem? Bis wann?).

Als Anregung für die Festlegung von Maßnahmen dienen auch die Kampagnen und Medien der BGN. Damit die Wirksamkeit zielführender Maßnahmen und somit die Zielerreichung überprüfbar wird, werden Kennzahlen oder auch andere Indikatoren benötigt.

Fazit: Arbeitsschutzziele sollen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch in der Praxis gelebt und langfristig erfolgreich umgesetzt werden. So kommen Betriebe auch in der VISION ZERO erfolgreich weiter.