
Mit Reha-Sport aktiv bleiben
Regelmäßiges Sporttreiben fördert die Gesundheit, Bewegungsmuffel tun sich nichts Gutes. Doch was ist, wenn man beispielsweise nach einem Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit eingeschränkt ist und sich gar nicht mehr so bewegen kann, wie man es vielleicht gerne würde?
Sport ist für seine äußerst positive körperliche, psychische und soziale Wirkung bekannt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt daher pro Woche für gesunde Erwachsene mindestens 150 Minuten moderate körperliche Bewegung (z. B. flottes Gehen, Gartenarbeit) oder 75 Minuten intensivere Belastung (z. B. Joggen, schnelleres Schwimmen) sowie zweimal Kräftigungsübungen (z. B. mit dem eigenen Körpergewicht oder Hanteln). Gut, wenn darüber hinaus die eigenen Sitzzeiten reduziert und durch körperliche Aktivitäten jeder Art ersetzt werden. Doch wie verhält es sich bei Einschränkungen nach einem Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit, wenn die gewohnten Joggingrunden einfach nicht mehr möglich sind? Auf keinen Fall sollte man ins Nichtstun abrutschen, sondern der Empfehlung der WHO folgen und individuell angepassten Rehasport treiben.
Was genau ist eigentlich Rehasport und wer zahlt?
Rehabilitationssport, kurz Rehasport, muss von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden. Die Verordnung kann – je nach Diagnose – eine Dauer von einem halben Jahr bis zu drei Jahren umfassen und erstreckt sich auf bis zu drei Sporteinheiten pro Woche. Die Kosten werden nach einem Arbeitsunfall und bei einer anerkannten Berufskrankheit entsprechend der Abkommen mit den Verbänden grundsätzlich von den Berufsgenossenschaften getragen.
Beim Rehasport werden in einer Gruppe unterschiedlichste Arten von sportlichen Übungen unter fachkundiger Anleitung ausgeführt, um den bereits vorhandenen oder drohenden körperlichen Beeinträchtigungen der Teilnehmenden entgegenzuwirken. Das Ziel von Rehasport ist neben einer Stärkung der körperlichen Fähigkeiten (Kraft, Ausdauer oder koordinative Fähigkeiten) auch die Förderung des sozialen Wohlbefindens. So dient zum Beispiel Rollstuhlbasketball nicht nur der Freizeitgestaltung und körperlichen Betätigung, sondern fördert auch die soziale Teilhabe, stärkt das Gemeinschaftsgefühl und die Mobilität.
Am Leben teilhaben
Rehasport soll die Betroffenen in die Lage versetzen, auf Dauer am Leben in der Gemeinschaft sowie am Arbeitsleben teilzunehmen und es mitzugestalten. Deshalb werden die Teilnehmenden motiviert, auch im Anschluss an das Heilverfahren selbstständig und eigenverantwortlich Sport auszuüben. Es hat sich gezeigt, dass Rehabilitationssport insbesondere bei Schwerstverletzten mit einer Mobilitätseinschränkung (z. B. Querschnittlähmungen, Amputationen oder schweren Schädel-Hirn-Verletzungen) besonders wirksam ist. Es ist ein besonderes Anliegen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und ihrer Träger wie den Berufsgenossenschaften, den Sport für Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Dies geschieht über die Förderung von Rehabilitationssport, aber auch des Gesundheits- und Breitensports sowie von Sportcoaching. So kann die BGN zum Beispiel eine anteilige Förderung zum Beitrag am Fitnessstudio im Rahmen des Gesundheits- oder Breitensports in Höhe von 50 Prozent für zwölf Monate gewähren. Auch die Kosten für ein individuelles und bedarfsorientiertes Sportcoaching können übernommen werden.

Besuch der REHACARE lohnt sich
Wer sich umfassend über die unterschiedlichsten Formen von Rehasport informieren, sie live miterleben oder ausprobieren möchte, für den ist ein Besuch der REHACARE lohnenswert und interessant. Die REHACARE ist die internationale Leitmesse für Rehabilitation, Prävention, Inklusion und Pflege und findet jährlich in der Messe Düsseldorf statt – der nächste Termin ist vom 23. bis 26. September 2026. Sie setzt Maßstäbe für Zukunftsthemen rund um Inklusion und selbstbestimmtes Leben einschließlich verschiedener Rehasport-Mitmach-Angebote und inklusiver Sportangebote für Menschen mit Behinderungen. In einer eigenen Halle können beispielsweise inklusives Segeln, Wintersport, Klettern, Rollstuhlbasketball oder Badminton angeschaut und teilweise ausprobiert werden.
Kommen Sie mit der BGN in Bewegung. Wir beraten Sie gern, welche Form der Sportförderung nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit für Sie in Betracht kommt. Betroffene wenden sich hierfür an ihre zuständigen Unfallsachbearbeitenden beziehungsweise ihre Reha-Managerin oder ihren Reha-Manager.


