„2022 haben wir 9,2 Millionen Euro an Beiträgen an die Teilnehmer am Prämienverfahren zurückerstattet.“
Im zweiten Teil des großen Akzente-Interviews erklärt Isabel Dienstbühl, Leiterin des Geschäftsbereichs Prävention bei der BGN, wie jedes Unternehmen – vom Kleinstbetrieb bis zum Konzern – von einer Teilnahme am Prämienverfahren profitieren kann. Und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht!
Akzente: Das Prämienverfahren ist ein wichtiges Element innerhalb der BGN-Präventionsstrategie. Was ist die Idee dahinter?
Isabel Dienstbühl: Wir bieten das BGN-Prämienverfahren seit 2014 all unseren Mitgliedsunternehmen an, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz systematisch voranzutreiben. Es geht nicht darum, einzelne Geräte oder Maßnahmen zu subventionieren, sondern um die systematische Verbesserung der Strukturen. Hintergrund ist: Wir wollen diejenigen, die ihren Arbeitsschutz gut organisieren, für dieses Engagement belohnen – und alle Unternehmen dazu motivieren, sich hier weiterhin zu verbessern. Wer erfolgreich in den Arbeitsschutz investiert, bekommt von der BGN Geld zurück. Das ist für viele Inhaberinnen und Inhaber ein zusätzlicher Ansporn.
Akzente: Zehn Jahre nach der Einführung des Prämienverfahrens: Wie lautet Ihre Zwischenbilanz?
Dienstbühl: Eines hat sich über die Jahre deutlich gezeigt: Betriebe, die mit Erfolg am Prämienverfahren teilnehmen, haben ein geringeres Unfallgeschehen und weniger Ausfallzeiten. Wer einmal mitgemacht hat, bleibt in der Regel dabei. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer nehmen seit 2014 ununterbrochen teil, vor allem aus der Fleischwirtschaft – aber die anderen BGN-Branchen ziehen hier nach. Neben den Gelderstattungen und den Verbesserungen in puncto sichere Betriebsabläufe profitieren die teilnehmenden Betriebe auch durch ein verbessertes Image. Wer von der BGN für seinen Arbeitsschutz prämiert wird, hat Vorteile im Wettbewerb um Arbeitskräfte.
Akzente: Wie viele Betriebe machen denn jährlich mit?
Dienstbühl: Im Jahr 2022 haben rund 14.400 Betriebe und Filialen erfolgreich an unserem Prämienverfahren teilgenommen. Das bedeutet: Ungefähr jeder zehnte bei der BGN Versicherte arbeitet in einem prämierten Betrieb. Viele dieser Unternehmen sind regelmäßig beim Prämienverfahren dabei und entwickeln auf diese Weise ihre Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz systematisch weiter. Außerdem reinvestiert ein Großteil der prämierten Betriebe die Prämienzahlungen in eine Optimierung der Arbeitsbedingungen.
Akzente: Die BGN lässt sich das Prämienverfahren einiges kosten. Wie hoch sind die Prämien, die an teilnehmende Betriebe zurückerstattet werden?
Dienstbühl: 25 Euro pro Mitarbeiter oder Mitarbeiterin erhalten Unternehmen, die mit Erfolg am BGN-Prämienverfahren teilnehmen. Bezogen auf das Jahr 2022 kamen dadurch insgesamt 9,2 Millionen Euro an Beitragsrückerstattungen zusammen, die wir an Unternehmen zurückbezahlt haben, die für den Arbeitsschutz brennen. Das Prämienverfahren ist eine Beitragsumverteilung von „schlechten“ zu „guten“ Betrieben. Wir wollen alle Unternehmen belohnen, die Arbeitsschutzmaßnahmen erbringen, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen.
Akzente: Wie geht es mit dem Prämienverfahren in Zukunft weiter: Wird es Veränderungen geben?
Dienstbühl: Das Prämienverfahren wird noch attraktiver. Bislang gab es eine Sockelprämie für Unternehmerinnen und Unternehmer, die erfolgreich teilnehmen: Jeder Betrieb hat mindestens 100 Euro an Beitragserstattung erhalten – auch wenn er weniger als vier Beschäftigte hat, für die es jeweils 25 Euro Prämie gibt. Ab 2025 heben wir diese Sockelprämie, die jeder Betrieb erhält, auf 500 Euro an – das bietet einen zusätzlichen Anreiz für Kleinbetriebe. In manchen Fällen ist das mehr als eine Unternehmerin oder ein Unternehmer an BGN-Mitgliedsbeiträgen bezahlt hat. Aber das ist es uns wert, denn jeder Arbeitsunfall und jedes menschliche Leid wäre teurer.
Außerdem werden wir die Teilnahme auf digitalem Weg ermöglichen und zudem unterschiedliche Prämienbögen mit den passenden Arbeitsschutzmaßnahmen für Groß- und Kleinbetriebe anbieten. So eröffnen wir zukünftig allen Unternehmerinnen und Unternehmern noch bessere Möglichkeiten, gemäß ihren betrieblichen Voraussetzungen beim Prämienverfahren zu punkten.
Akzente: Warum sollte jeder Betrieb am BGN-Prämienverfahren teilnehmen?
Dienstbühl: Das Prämienverfahren ermöglicht mit seinen Maßnahmen jedem Unternehmen, systematisch den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verbessern – und sich gleichzeitig einen Teil der an die BGN bezahlten Mitgliedsbeiträge zurückzuholen. Betriebe, die sich am Prämienverfahren beteiligen, haben nachweislich weniger Arbeitsunfälle, weniger Berufskrankheiten und auch weniger Fluktuation, weil das Image eines Betriebs, der im Arbeitsschutz sehr gut aufgestellt ist, besser ist als das eines Betriebs, der auf Kosten der Gesundheit seiner Belegschaft sein Geschäft durchzieht.
Alle Informationen zum BGN-Prämienverfahren
Isabel Dienstbühl
ist Leiterin des Geschäftsbereichs Prävention und seit 1997 bei der BGN.
„In der Prävention arbeiten rund 430 Beschäftigte. Wir haben Ärzte, Ingenieure, Chemiker, Psychologen und Fachleute aus vielen weiteren Disziplinen, weil die Risiken in den Unternehmen auch aus unterschiedlichen Quellen kommen. Gemeinsam verfolgen wir dasselbe Ziel: alles zu versuchen, dass draußen in unseren Mitgliedsbetrieben erst gar keine Unfälle passieren und die Menschen nicht krank werden“, sagt sie. „Gleichzeitig haben wir auch eine Aufsichtsfunktion: Die Kolleginnen und Kollegen gehen in die Betriebe, kontrollieren und setzen die gesetzlichen Anforderungen in puncto Arbeitssicherheit durch. Wir wollen erreichen, dass die Menschen in den BGN-Mitgliedsbetrieben am Ende ihres Arbeitstages gesund und sicher nach Hause kommen.“