4 Mitarbeiterinnen machen Kaffeepause
Auszeiten verbessern die Arbeitsleistung und beugen Unfällen vor

Arbeitspausen richtig gestalten

Ob fünf Minuten für frische Luft oder 30 Minuten für ein gemeinsames Mittagessen: Pausen sind mehr als eine bloße Unterbrechung. Sie machen fit, schützen vor Stress und beugen Unfällen vor. Warum gute Arbeitspausen für Körper, Kopf und Kollegialität Gold wert sind.

Arbeitspausen sind geplante zeitliche Unterbrechungen der Arbeit während einer Arbeitsschicht oder eines Arbeitseinsatzes, sie dienen der Erholung von arbeitsbedingten Ermüdungsfolgen – so weit die Definition. Außerdem können Arbeitspausen unter anderem dem Auftreten von Muskel-Skelett-Beschwerden vorbeugen, schützen vor psychosomatischen Beschwerden sowie übermäßigen Stressreaktionen, verbessern die Arbeitsleistung und beugen Arbeitsunfällen vor.

Von Arbeitspausen oder Ruhepausen zu unterscheiden sind die Ruhezeiten, Unterbrechungen der Arbeit zwischen zwei Schichten oder Arbeitstagen, oder längere „Auszeiten“ wie beispielsweise der (Erholungs-)Urlaub.

Rechtliche Aspekte

„Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“ So steht es in § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Nach sechs Stunden muss die Arbeit für mindestens 30 Minuten unterbrochen werden, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden für insgesamt mindestens 45 Minuten. Die Pausen können auch in Zeitabschnitten von jeweils mindestens 15 Minuten genommen werden, aber nicht zu Beginn oder am Ende eines Arbeitstags oder einer Arbeitsschicht.

Laut Arbeitszeitgesetz müssen die Pausen im Voraus feststehen. Dies kann auch innerhalb eines Zeitrahmens sein, zum Beispiel von 12 bis 14 Uhr. Verlangen betriebliche Erfordernisse eine flexible Festlegung der Pausen, kann es auch genügen, wenn die Beschäftigten erst zu Beginn der Pause wissen, dass und wie lange sie Pause haben.

Für jugendliche Beschäftigte sowie schwangere und stillende Frauen gibt es spezielle Regelungen. So dürfen Jugendliche nicht länger als viereinhalb Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden. Schwangere oder stillende Frauen dürfen ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen. Diese Kurzpausen – circa fünf Minuten – gelten als Arbeitszeit.

Der Pausenort kann eine entscheidende Rolle für den Erholungserfolg spielen: Lädt der Pausenraum beispielsweise zum Verweilen ein oder hat er den Charme einer fensterlosen Abstellkammer? Eine angenehme Umgebung unterstützt die Regeneration – ein unattraktiver Raum dagegen kann dazu führen, dass Pausen verkürzt oder ganz ausgelassen werden.

Für Kleinbetriebe gilt ebenso wie für große Unternehmen: Ruhepausen spielen eine wichtige Rolle für eine sichere und gesunde Arbeitsgestaltung sowie für die Bindung von Beschäftigten an ihre Organisation.