1. Wie funktioniert ein „Automatisierter Externer Defibrillator“ (AED)?

Ein plötzlicher Herztod durch Kammerflimmern tritt am häufigsten bei einem Herzinfarkt auf. Nach Anlegen von Klebeelektroden durch die Ersthelfenden analysiert der AED selbstständig den Herzrhythmus. Liegt ein Kammerflimmern vor, kann dieses durch einen dosierten „Elektroschock“ durchbrochen werden, sodass der normale Herzrhythmus mit Kreislauffunktion wiederhergestellt wird.

2. Welche Rolle spielt der AED bei der Wiederbelebung?

Der AED wirkt nicht bei allen Formen des plötzlichen Herztodes und er ersetzt auch nicht die sofortigen Basismaßnahmen der Wiederbelebung. Insbesondere die Thoraxkompression (Herzdruckmassage) muss immer unmittelbar ohne Zeitverzögerung erfolgen. Idealerweise beginnen zwei Ersthelfende mit der Wiederbelebung, während eine dritte Person schnellstmöglich den AED holt. Die Überlebenschance steigt entscheidend, wenn die AED-Anwendung innerhalb von drei bis fünf Minuten erfolgt.

3. Wann muss sich ein Betrieb einen AED anschaffen?

Weder für eine bestimmte Branche noch ab einer bestimmten Betriebsgröße sind AEDs vorgeschrieben. Die freiwillige Anschaffung kann sich an der Zahl der Beschäftigten und deren Altersstruktur (höheres, herzinfarktgefährdetes Alter) sowie am Umfang des Kunden- oder Publikumsverkehrs orientieren. Auch Kundenerwartungen (z. B. im Hotel- und Gastgewerbe) bewegen viele Betriebe dazu, sich einen AED anzuschaffen.

4. Was sollten Betriebe bei der Anschaffung bedenken?

Der AED sollte in das Gesamtkonzept der Ersten Hilfe im Betrieb integriert werden und Bestandteil der Ersthelferausbildung sein, einschließlich praktischer Übungen. Es ist ratsam, die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt in diesen Prozess einzubeziehen. Die Frage, wer im Betrieb für Geräte verantwortlich ist, sollte geklärt sein. Neben den reinen AED-Anschaffungspreisen lohnt sich die Beachtung von zum Teil erheblichen Folgekosten (Wartung, Zubehör).

5. Gibt es eine finanzielle Förderung bei der Anschaffung?

Die BGN bezahlt die Kursgebühren der Aus- und Weiterbildung von Ersthelfenden. Eine finanzielle Förderung von AEDs durch die BGN gibt es nicht.

6. Kann man bei der Anwendung eines AED etwas falsch machen?

Bei den AEDs handelt es sich um einfach und sicher zu bedienende Geräte. Durch Sprachansagen und Piktogramme wird die Bedienung erleichtert. Eine versehentliche oder falsche Schockabgabe ist ausgeschlossen, da der AED selbstständig über deren Abgabe entscheidet. Zum Zeitpunkt der Schockabgabe dürfen die Betroffenen nicht berührt werden. Die Einhaltung einfacher Regeln und die akustische Warnung des Geräts gewährleisten ein hohes Sicherheitsniveau.

7. Gibt es eine Einweisungspflicht durch den Hersteller für Ersthelferinnen und Ersthelfer?

Nein, die gibt es auf der Basis der aktuellen Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) nicht mehr. Allerdings besteht die Einweisungspflicht für eine vom Betreiber beauftragte Person im Unternehmen.