Erste Hilfe Kasten in einem Unternehmen
Erste Hilfe im Betrieb

Lösungen für flexible Arbeitsformen

Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark flexibilisiert, diese Entwicklung wurde durch die Coronapandemie zusätzlich verstärkt. Arbeitsformen und Arbeitszeiten haben sich verändert, viele Beschäftigte sind regelmäßig im Homeoffice tätig. Das stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen bei der Organisation der Ersten Hilfe. Die DGUV-Publikation „Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten“ zeigt Lösungen auf.

Die Anzahl der Ersthelfer im Betrieb

Die Mindestzahl der anwesenden Ersthelfer liegt in Produktionsbetrieben bei 10 Prozent und orientiert sich an der jeweiligen Präsenz im Betrieb, das heißt an der Anzahl der anwesenden Beschäftigten. Gut zu wissen: Die BGN übernimmt die Kursgebühren der Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer in ihren Mitgliedsbetrieben.

Somit mussten schwankende Präsenzzahlen im Betrieb – beispielsweise in Urlaubszeiten – schon immer bei der Ersthelfer-Planung berücksichtigt werden.

Flexible Arbeitsformen und Arbeitszeiten haben die Herausforderung erschwert, die Quote ohne Lücken sicherzustellen. Daher ist es hilfreich, bei der Ersthelfer-Ausbildung an Personengruppen im Unternehmen zu denken, die in jedem Fall regelmäßig vor Ort sind, zum Beispiel Beschäftigte aus ständig besetzten Arbeitsbereichen wie etwa Empfang, Wachdienst, Callcenter oder Kantine.

Alarmierung sicherstellen

Im Unternehmen müssen die unverzügliche Alarmierung der Ersthelfenden, das Weiterleiten der Informationen und gegebenenfalls das Absetzen des Notrufs sichergestellt sein. Helfende beziehungsweise externe Einsatzkräfte müssen schnell und zuverlässig an den Einsatzort gelotst werden.

Vor dem Hintergrund der räumlichen und zeitlichen Flexibilisierung der Arbeit ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Sicherstellung der Alarmierung zu überprüfen.