Übergriffen vorbeugen, seelische Schäden verhindern
Ein Überfall, Unfall oder eine Gewalttat können einen normalen Arbeitstag zum Albtraum machen. Was viele nicht wissen: Solche Ereignisse können als Arbeitsunfall gelten. Die BGN steht in diesen Fällen mit professioneller Hilfe zur Seite, auch mit Blick auf die oft unterschätzten psychischen Folgen. Doch um wirksam helfen zu können, ist schnelles Handeln gefragt.
Tatort Hotel: Eine Rezeptionistin wurde in der Nacht von mehreren Tätern mit vorgehaltenem Messer bedroht und gezwungen, Geld aus der Kasse herauszugeben. Die Angestellte erlitt einen Schock, die Bilder des Überfalls gehen ihr nicht mehr aus dem Kopf. Sie hat regelmäßig Flashbacks, wenn sie an der Rezeption steht. Die Arbeit konnte die Rezeptionistin nicht wieder aufnehmen.
Seelische Verletzungen abklären
Eine seelische Verletzung infolge eines Unfalls, Überfalls, Großschadensereignisses, Attentats oder Anschlags muss medizinisch abgeklärt, betreut und gegebenenfalls behandelt werden. Auf diese Weise lässt sich langfristigen gesundheitlichen und psychosozialen Beeinträchtigungen vorbeugen.
Was viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht wissen: Ein Überfall kann ein Arbeitsunfall sein. Die BGN hilft bei psychischen Problemen nach Unfall, Überfall oder Gewalt bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Um helfen zu können, sollte die BGN so schnell wie möglich von Unfällen oder Überfällen erfahren – zum Beispiel über die digitale Unfallanzeige.
Schnelles Handeln ist entscheidend
Je schneller das Opfer eines Unfalls oder Überfalls betreut wird, desto besser lässt sich eine psychische Traumatisierung behandeln. Bei schnellem Eingreifen reichen erfahrungsgemäß meistens fünf psychotherapeutische Sitzungen aus, um die Traumatisierung zu verarbeiten. Beginnt die Behandlung dagegen mit Verzögerung, ist sie meist schwieriger und langwierig.
Prävention ist auch beim Thema Gewalt das richtige Mittel. Schritt eins ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, mit der schon im Vorfeld die Schwachstellen im Betrieb analysiert und beseitigt werden. Schritt zwei sind Unterweisungen, um die Beschäftigten über das richtige Verhalten zu informieren. Mit diesem Vorgehen verringern Betriebe sowohl die Wahrscheinlichkeit eines Überfalls als auch mögliche körperliche und seelische Verletzungen.
Die BGN unterstützt Sie dabei mit zahlreichen Medien und Informationsmaterialien:
- Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 9.02 „Gewalt- und Extremereignisse am Arbeitsplatz“
- Flyer „Wenn die Seele verletzt ist: Psychische Probleme nach Arbeitsunfall, Überfall, Großschadensereignis und Attentat – die BGN hilft“
- Regionale BGN-Seminare rund um Gewaltprävention, Konfliktmanagement, Deeskalation und den erfolgreichen Umgang mit Reklamationen u. a.
- Themenseite Gewaltprävention
- #GewaltAngehen – DGUV-Kampagne gegen Gewal bei der Arbeit und in der Bildung
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