Schimmelpilze
Biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe)

Unsichtbar und echt bio

Infektionserreger gibt es überall, selbstverständlich auch am Arbeitsplatz. Das hat uns die Coronapandemie ebenso vor Augen geführt wie das Wiederaufflammen von längst besiegt geglaubten Krankheiten wie Cholera, Masern und Kinderlähmung. Das Thema „Biologische Arbeitsstoffe“ – oder kurz „Biostoffe“ – bleibt aber für viele Menschen ungewiss und wenig greifbar. Akzente bringt Licht ins Dunkel.

Der Begriff „Gefahrstoffe“ macht es uns einfach: Hier klingt leicht erfassbar etwas Bedrohliches, Materielles, Stoffliches mit. Gefahrstoffe sind in vielen Fällen auch mit unseren sieben Sinnen wahrnehmbar und zumeist nicht natürlicher Bestandteil unseres Alltags. Bei Biostoffen ist das anders: Diese erkennt nur, wer über sie Bescheid weiß. Wenn etwas faul riecht, steckt manchmal ein Biostoff dahinter – muss aber nicht. Die Zuordnung zu einem gefährlichen Infektionserreger ist nicht ohne gesichertes Wissen oder konkrete Fallanalysen möglich. Biostoffe sind einfach nicht sichtbar, sieht man einmal von Parasiten ab. Und Biostoffe sind echt bio: Sie sind lebendig, können sich extrem und schnell vermehren, passen sich stets an neue Bedingungen an und spezialisieren sich auch schon einmal darauf, nur den Menschen zu besiedeln und ihm zu schaden.

Das Positive nutzen, das Gefährliche im Griff behalten

Der Begriff „Biostoffe“ beinhaltet eine Abgrenzung des schädlichen oder gefährdenden Potenzials gegenüber den gleichzeitig vorhandenen nützlichen und wertvollen Aufgaben von Mikroorganismen für die Menschheit: angefangen bei Fermentationsprozessen in der Lebensmittelherstellung wie in der Bier-, Wein- und Sauerkrautherstellung bis hin zum Nutzen in der weißen Biotechnologie, dem Abbau von Schadstoffen, der Synthese von Stoffen oder als Werkzeuge in der Forschung, um nur einige zu nennen.

Die BGN bietet ihren Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit, auf erfahrene Fachleute zur analytischen Abklärung und Einschätzung von biologischen Gefährdungen zuzugehen und notwendige Expositionsanalysen für die Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen exemplarisch durchzuführen. 

Es stellt sich die Frage, wie sich das Positive in Bezug auf Biostoffe nutzen lässt und Gefährdungen für die Gesundheit von Beschäftigten ausgeschlossen oder minimiert werden können. Welche Gefährdungen sind zu bedenken und wer trägt hier Verantwortung? 

Auf der gesetzgeberischen und regulativen Seite gibt es hierzu europäische und nationale Richtlinien, Verordnungen, Gesetze und ein ausgefeiltes Technisches Regel- und Empfehlungswerk, das die Unternehmerinnen und Unternehmer dazu verpflichtet, in ihrer Gefährdungsbeurteilung Biostoffe und ihre Bedeutung für den konkreten Arbeitsplatz und die durchzuführenden Tätigkeiten zu bewerten. Sie müssen Schutzmaßnahmen festlegen und den Schutz vor biologischen Gefährdungen für die Beschäftigten sicherstellen. Gleichzeitig sind auch die Vorgaben zum Infektionsschutz einzuhalten, das heißt Belehrungen durchzuführen und gegebenenfalls vorgeschriebene Impfnachweise zu prüfen. Das ist alles nicht leicht überschaubar und nebenbei erledigt, auch weil das Thema im Betrieb nicht konkret ins Auge sticht und leicht vernachlässigt werden kann.

Tomaten waschen
Reduktion der natürlichen Ausgangskeimbelastung.

Wer hilft?

Unterstützung, Hilfestellung und Beratung kommt hier zum Beispiel von der Arbeitsmedizin, den branchenspezifischen Hilfen der Unfallversicherungsträger und Unfallkassen sowie von zielgerichteten BGN-Informationsangeboten zu Biostoffen. Insbesondere was Gefährdungen anbelangt, müssen Erkenntnisse zur Belastung (Exposition) gegenüber Biostoffen, deren Zusammensetzung und Beurteilung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten am Arbeitsplatz vorhanden oder ableitbar sein. 

Die Erarbeitung des branchenspezifischen Wissens erfordert eine konkrete Analyse am Arbeitsplatz. Die BGN erarbeitet hierzu fortlaufend die notwendigen Erkenntnisse, Beratungs- und Schulungsangebote sowie Infomaterialien. Sie bietet den Unternehmen – wenn keine ausreichenden Erkenntnisse vorhanden sind – auch die Möglichkeit, auf erfahrene Fachleute zur analytischen Abklärung und Einschätzung von biologischen Gefährdungen zuzugehen und notwendige Expositionsanalysen für die Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen exemplarisch durchzuführen. Dieses Vorgehen kann vielfältige Fragen beinhalten: Welche Belastung mit Biostoffen herrscht am Arbeitsplatz bei dieser Tätigkeit? Sind neu entwickelte Produktions-, Reinigungs- oder Desinfektionsverfahren für die Beschäftigten zuträglich? Sind die neu gewählten Schutzmaßnahmen wirksam? Wie sind neue Technologien oder Materialien, die eine Keimzahlreduktion ausloben, für den Arbeitsschutz zu bewerten?