Psychische Belastung ermitteln
Angebot wird verlängert
Auch 2024 unterstützt die BGN Mitgliedsbetriebe, die mehr als 50 Personen beschäftigen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei der Ermittlung der psychischen Belastung.
Aufgrund des großen Interesses der Betriebe am gemeinsam mit dem Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BGN (ASD*BGN) durchgeführten Modellprojekt bleibt das Angebot in der bisherigen Form auch in diesem Jahr bestehen. Die BGN führt für interessierte Betriebe eine Online-Beschäftigtenbefragung durch und erstellt daraus als Ergebnis einen individuellen, detaillierten Auswertungsbericht mit Tipps zum weiteren Vorgehen im Prozess der Gefährdungsbeurteilung. Die Daten fließen in einen Gesamtdatensatz ein, der zur Ermittlung branchenspezifischer Kennwerte dienen soll.
Teilnehmen können auch Betriebe, die nicht vom ASD*BGN betreut werden, sondern eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen externen Dienst beauftragt haben.
Handout „Gefährdungen durch psychische Belastung vermeiden“
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