Positionspapier der DGUV
Null Cannabis bei der Arbeit
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vertritt im Rahmen der Diskussion um die geplante Freigabe von Cannabis die Position „NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung“. Der rechtliche Rahmen für Beschäftigte und Arbeitgeber ist in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ eindeutig geregelt: Demnach dürfen Beschäftigte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Gleichzeitig dürfen Unternehmer Personen, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht beschäftigen. Die DGUV wird nun aufbauend auf dem Positionspapier Tipps für Betriebe erstellen, wie sie mit der Cannabis-Legalisierung umgehen können.
DGUV-Positionspapier „NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung“
Ansprechpartnerin für Suchtprävention im Betrieb ist Dr. med. Martina Hamacher
- E-Mail: Martina.Hamacher@bgn.de
- Telefon: +49 89 89466-5825