Lagerarbeiter nach einem Unfall in einer Lagerhalle.

Kein PDF-Formular mehr

Unfallanzeige nur noch digital

Eine Unfallanzeige muss innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden des Arbeitsunfalls erstattet werden, wenn er dazu führt, dass die betroffene Person länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist oder verstirbt. Die Pflicht zur Anzeige liegt bei der Unternehmerin oder dem Unternehmer oder einer dafür bevollmächtigten Person.

Die BGN stellt kein PDF-Formular der Unfallanzeige mehr als Download auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Die Unfallanzeige kann nun schnell und unkompliziert digital über das Extranet oder über das Serviceportal der DGUV ausgefüllt werden.

Im digitalen Format können auch weitere Angaben gemacht werden. Und zwar, ob die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls

  • eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt hat,
  • mit der Unternehmerin oder dem Unternehmer bis zum dritten Grad verwandt, bis zum zweiten Grad verschwägert oder ihr/sein Pflegekind ist oder
  • ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.

Die Anpassungen ergeben sich aus der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) und gelten seit dem 1. Januar 2024. Sollte keine digitale Unfallanzeige bei der BGN eingehen, versenden die Regionaldirektionen der BGN auf Anfrage die Unfallanzeige in Papierform zum Ausfüllen. Die Abgabe der papiergebundenen Unfallanzeige ist jedoch grundsätzlich nur noch bis zum 31. Dezember 2027 möglich. Danach wird es ausschließlich eine digitale Übermittlung geben.

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