Eine Person prüft mit einer Lupe ein Dokument mit dem Stempel "Fake"

Betrüger fordern zu Zahlungen auf

Warnung vor gefälschten DGUV- und BGN-Schreiben

Schon im Februar dieses Jahres haben Kriminelle Schreiben und E-Mails an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ versendet. Seit Ende März sind nun auch Schreiben beziehungsweise E-Mails mit dem Briefkopf der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) im Umlauf, die mit dem Betreff „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025. Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“ versehen sind. Es gibt weder ein derartiges digitales Präventionsmodul noch eine verpflichtende Teilnahme. Auch eine damit verbundene Beitragssenkung oder -erhöhung gibt es nicht.

Wichtig: Leisten Sie keine Zahlungen, auch nicht an die BGN! Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien oder Seminare. 

Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN unternimmt alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten. Es handelt sich nicht um ein Datenleck. Geschäftsdaten sind im Internet meist frei erhältlich, zudem gibt es Anbieter, die legal Geschäftsdaten unter anderem für Marketingzwecke verkaufen.

Falls Sie bereits Zahlungen auf eine dieser betrügerischen Rechnungen geleistet haben, empfehlen wir Ihnen, ebenfalls Strafanzeige zu erstatten und sich unter Angabe des Aktenzeichens ST/0323000/2025 beim zuständigen Ermittlungsbeamten des Polizeipräsidiums Mannheim (Polizeirevier Mannheim-Oststadt), Herrn Simon Stauffert (E-Mail: simon.stauffert@polizei.bwl.de oder Tel.: +49 621 441125), zu melden.

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