Arzt mit einem Stethoskop in der Hand
Von der ersten BK-Verordnung 1925 bis zu aktuellen BGN-Präventionsprogrammen

Über 100 Jahre Schutz vor Berufskrankheiten

Seit 1925 gehören Berufskrankheiten zum Leistungsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Blick auf gut ein Jahrhundert Entwicklung – und auf aktuelle BGN-Zahlen, Trends und Präventionsangebote.

Seit mehr als 100 Jahren gehören neben Arbeitsunfällen auch Berufskrankheiten zum Leistungsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung. Einen Meilenstein markierte der 12. Mai 1925: Mit der ersten Berufskrank­heiten-Verordnung wurde erstmals verbindlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen arbeitsbedingte Erkrankungen anerkannt und entschädigt werden. Ziel war es, betroffene Beschäftigte abzusichern und zugleich den sozialen Frieden zu stärken.

Von 11 auf 85 Berufskrankheiten in 100 Jahren

Die erste Berufskrankheiten-Liste umfasste elf Erkrankungen. Dazu zählten unter anderem Erkrankungen durch Blei oder Phosphor sowie der Graue Star bei Glasmachern. Diese Krankheitsbilder spiegelten die damaligen Arbeitsbedingungen wider – geprägt von schwerer körperlicher Arbeit, gefährlichen Stoffen und weitgehend fehlenden Schutzmaßnahmen.

Mit dem Wandel der Arbeitswelt entwickelte sich auch die Berufskrankheiten-Liste kontinuierlich weiter. Maßgebend dafür sind wissenschaftliche Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufs­krank­heiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), auf deren Grundlage die Liste regelmäßig aktualisiert wird. Derzeit umfasst die Liste 85 anerkannte Berufskrankheiten, die in der Berufs­krank­heiten-Verordnung (BKV) definiert sind. Parallel dazu entwickelte auch die gesetzliche Unfall­versicherung ihre Leistungen und Präventionsangebote fortlaufend weiter, um auf neue und veränderte arbeitsbedingte Risiken angemessen reagieren und Beschäftigte wirksam vor Gesund­heits­gefahren schützen zu können.

Jubiläum mit Blick nach vorn

Anlässlich des Jubiläums luden die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und das BMAS am 21. Oktober 2025 zu einer gemeinsamen Festveranstaltung unter dem Motto „100 Jahre Berufskrankheitenrecht“ nach Berlin ein. Ein zentraler Bestandteil der Veranstaltung war eine Ausstellung, die die Entwicklung der Berufskrankheiten von ihren Anfängen bis in die Gegenwart nachzeichnete. Interaktive Elemente vermittel­ten nicht nur historische Hintergründe, sondern machten auch die heutigen Angebote und Leis­tun­gen der gesetzlichen Unfallversicherung sichtbar – von der Prävention über die Rehabilitation bis hin zur Entschä­digung.

Das Feedback zur Ausstellung fiel durchweg positiv aus. Viele Besucherinnen und Besucher zeigten sich beein­­druckt von der anschaulichen Darstellung und der Möglichkeit, sich aktiv mit der Geschichte und der Bedeutung der Berufskrankheiten für den modernen Arbeitsschutz auseinanderzusetzen.

100 Jahre nach Einführung der Berufskrankheiten-Verordnung ist ihr Auftrag aktueller denn je: Es geht da­rum, arbeits­bedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, Erkrankungen zu vermeiden und Betrof­fene bestmöglich zu unterstützen. Die Geschichte der Berufskrankheiten zeigt, wie eng Arbeit, Gesund­heit und sozialer Schutz miteinander verknüpft sind – und wie wichtig ein präventiv ausgerichteter Arbeitsschutz für eine sichere und gesunde Arbeitswelt bleibt.

Berufskrankheiten 2025: Zahlen, Trends und Handlungsbedarf der BGN

Die aktuellen Zahlen zu den Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit (BK) zeigen deutlich, wie relevant Prävention und frühzeitiges Erkennen arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren weiterhin sind. Im Jahr 2025 gingen bei der BGN insgesamt 3.308 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ein. Sie geben einen wichtigen Einblick in die arbeitsbedingten Belastungen, denen Beschäftigte in den betreuten Branchen ausgesetzt sind.

Mit 1.072 Anzeigen stehen Hauterkrankungen weiterhin an erster Stelle. Sie entstehen häufig durch den regelmäßigen Kontakt mit Feuchtigkeit, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln oder anderen hautbelastenden Stoffen. Die hohe Zahl unterstreicht die Bedeutung frühzeitiger Hautschutzmaßnahmen, geeigneter Schutzausrüstung und gezielter Präventionsprogramme.

Auf Platz zwei folgen Lärmschwerhörigkeiten mit 692 Anzeigen. Trotz technischer Fortschritte bleibt Lärm in vielen Arbeitsbereichen ein zentrales Risiko. Konsequenter Gehörschutz, lärmarme Arbeitsverfahren und eine frühzeitige Aufklärung sind hier entscheidend.

Atemwegserkrankungen wurden im Jahr 2025 in 354 Fällen bei der BGN angezeigt. Sie stehen häufig im Zusammenhang mit Stäuben, Dämpfen oder anderen inhalativen sowie allergisierenden Einwirkungen am Arbeitsplatz.

Im selben Jahr wurden insgesamt 122 neue BK-Renten festgestellt. Diese Zahl macht deutlich, dass Berufskrankheiten für Betroffene oft langfristige gesundheitliche und soziale Folgen haben können.

Prävention und Beratung gezielt stärken

Die Zahlen für 2024 zeigen: Berufskrankheiten bleiben ein zentrales Thema für Arbeitsschutz und Prävention. Frühzeitige Meldungen, gezielte Vorsorgeangebote und konsequente Schutzmaßnahmen sind entscheidend, um Erkrankungen zu vermeiden oder ihren Verlauf positiv zu beeinflussen.

Bei anerkannter Lärmschwerhörigkeit und einer Weiterbeschäftigung im Lärmbereich setzt die BGN ihre gesetzliche Aufklärungs- und Beratungspflicht im Rahmen spezieller Lärmseminare um. Rund 40 Prozent der Personen, bei denen im Jahr 2023 eine Lärmschwerhörigkeit anerkannt wurde, nahmen dieses Angebot noch im selben Jahr wahr.

Für bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule erfolgt die Beratung und Aufklärung im Rahmen eines Präven­tions­programms im Zentrum für Bewegungstherapie (ZfB) in Erfurt.

Aufgrund der besonderen Betroffenheit im Bäckerhandwerk hat die BGN zudem ein spezifisches Präven­tions­programm für allergische obstruktive Atemwegserkrankungen entwickelt. Mehr als 50 Prozent der anerkann­ten Fälle werden in dieses Programm aufgenommen. Bei gering ausgeprägter Erkran­kungs­schwere kann so häufig ein Verbleib am Arbeitsplatz ermöglicht werden. Das Programm beinhaltet unter anderem eine technische Beratung im Betrieb, eine umfassende Allergiediagnostik, ärztliche Beratung und Therapie sowie strukturierte Schulungen für die Betroffenen.

BGN unterstützt nachhaltig

Mit ihren Präventions-, Beratungs- und Rehabilitationsangeboten unterstützt die BGN Betriebe und Versicherte dabei, arbeitsbedingte Risiken frühzeitig zu erkennen und die Gesundheit am Arbeitsplatz nachhaltig zu schützen.