Servicekraft in der Außengastronomie
Steigende UV-Belastung durch Klimawandel

Sonnenschutz im Freien wird immer wichtiger

Steigende Temperaturen, mehr Sonnentage und eine höhere UV-Belastung verändern die Arbeitsbedingungen im Freien spürbar. Für viele Beschäftigte wächst damit das Risiko gesundheitlicher Schäden. Akzente erklärt, warum konsequenter UV-Schutz immer wichtiger wird und wie Betriebe mit dem TOP-Prinzip wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen können.

Der Klimawandel ist längst auch in Deutschland spürbar und verändert die Bedingungen, unter denen Menschen arbeiten. Die durchschnittliche Jahrestemperatur ist laut Deutschem Wetterdienst (DWD) seit 1881 um 2,5 Grad Celsius gestiegen. Die Zahl der Sonnenstunden hat sich seit 1961 deutlich erhöht und die Anzahl der heißen Tage – der Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius – hat sich seit den 1950er-Jahren nahezu verdreifacht. Was zunächst nach mehr Spaß im Freien klingt, bedeutet für Beschäftigte, die unter freiem Himmel arbeiten, vor allem eins: eine steigende gesundheitliche Belastung durch UV-Strahlung.

Studien zeigen inzwischen, dass die UV-Belastung in Teilen Mitteleuropas stärker zunimmt als erwartet. Hauptursache ist die abnehmende Bewölkung, insbesondere in den Sommermonaten. Dadurch gelangt die Sonneneinstrahlung häufiger ungehindert bis zur Erdoberfläche.

Arbeitgeber muss Schutz gewährleisten

Für Betriebe bedeutet das: Sie müssen den Schutz ihrer Beschäftigten stärker in den Blick nehmen und geeignete Maßnahmen ergreifen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu vermeiden und Arbeitsbedingungen stetig anzupassen. So ist in § 5 ArbSchG festgelegt, dass der Arbeitgeber zur regelmäßigen Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet ist.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert diese Pflichten, insbesondere für Arbeitsplätze im Freien, etwa durch Anforderungen an Abschirmungen gegen Sonneneinstrahlung oder an gesundheitlich zuträgliche Temperaturen.

Ergänzend geben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) – auch Arbeitsstättenregeln – Hinweise zum Stand der Technik. Im August 2025 ist die neue ASR A5.1 erschienen. Sie definiert konkret, wie Arbeitsplätze im Freien vor Witterungseinflüssen – einschließlich UV-Strahlung – zu schützen sind.

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Beschäftigten bei intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Die Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.3 konkretisiert, wann eine UV-Belastung als „intensiv“ gilt und der Arbeitgeber daher verpflichtet ist, eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten – nämlich bei Arbeiten im Freien unter folgenden Bedingungen:

  • Zeitraum April bis September
  • zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ)
  • ab einer Dauer von insgesamt mindestens einer Stunde pro Arbeitstag
  • an mindestens 50 Arbeitstagen

Zuallererst: Gefährdungen feststellen und beurteilen

Im Mittelpunkt des betrieblichen Arbeitsschutzes steht die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist der zentrale Ausgangspunkt, um Risiken durch UV-Strahlung systematisch zu erkennen und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Zur Beurteilung der Gefährdung durch UV-Strahlung spielt der UV-Index eine wichtige Rolle. Er beschreibt den zu erwartenden Spitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung und dient als Orientierungshilfe für die Auswahl von Schutzmaßnahmen. In Deutschland erreichen die Werte im Sommer häufig 8 bis 9, in höheren Lagen sogar Werte bis 11.

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip festgelegt: technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.

Rekordhitze, Thermometer mit strahlender Sonne und blauem Himmel im Hintergrund

Schutz braucht System: Wirksamer UV-Schutz entsteht erst im Zusammenspiel technischer, organisatorischer und persönlicher Maßnahmen.

1. Technische Maßnahmen – UV-Strahlung wirksam abschirmen

Ein wirksamer Schutz beginnt mit technischen Maßnahmen. Ihr Ziel ist es, die direkte Sonneneinstrahlung möglichst zu vermeiden und die UV-Belastung zu senken. Im Außenbereich stellen feste oder mobile Schattenspender eine zentrale Schutzmaßnahme dar. Dazu zählen beispielsweise Sonnensegel, Überdachungen, Pavillons oder Markisen. Sie verhindern direkte Sonneneinstrahlung und senken damit die UV-Belastung. Dabei gilt: Auch im Schatten besteht weiterhin eine UV-Belastung, sie ist jedoch geringer als in direkter Sonne.

In der Außengastronomie sollten dauerhaft genutzte Arbeitsplätze wie Ausschankbereiche, Bars oder stationäre Kassen möglichst überdacht sein, um einen konstanten UV-Schutz sicherzustellen. Auch Schattenspender wie Bäume, Pflanzen oder begrünte Rankgitter können einen wirksamen Beitrag leisten. Sie reduzieren die Strahlenbelastung und verbessern zugleich die Aufenthaltsqualität.

Im Liefer- und Fahrdienst ermöglicht eine funktionierende Klimatisierung der Fahrzeuge, die Fenster während der Fahrt geschlossen zu halten. Die Fahrzeugscheiben schirmen den überwiegenden Teil der UV-B-Strahlung ab. So wird die UV-Belastung im Fahrzeuginnenraum verringert. UV-A-Strahlen können jedoch zu einem großen Teil durch die Seitenscheiben dringen. Da zusätzliche Maßnahmen wie Tönungs- oder Sonnenschutzfolien an Fahrer- und Beifahrerfenstern unzulässig sind, ist bei längeren Fahrzeiten ergänzender Schutz durch organisatorische und persönliche Maßnahmen erforderlich.

Reflexionen vermeiden

Bei Arbeiten im Freien wird häufig unterschätzt, dass helle und glatte Oberflächen die UV-Strahlung stark reflektieren und so die Belastung für Beschäftigte deutlich erhöhen können. Besonders stark reflektieren etwa helle Dächer, Beton- und Pflasterflächen sowie Glas- und Metalloberflächen an Edelstahltheken, Kühlfahrzeugen oder Verkaufsanhängern. Auch Zelte und Planen mit glänzender Oberfläche können die UV-Belastung verstärken. Beschäftigte sind dadurch nicht nur der direkten Sonneneinstrahlung, sondern zusätzlich der reflektierten Strahlung von unten oder von der Seite ausgesetzt.

Arbeitgeber können hier mit vergleichsweise einfachen technischen Maßnahmen gegensteuern. Matte statt glänzender Oberflächen verringern die Reflexion deutlich. Auch mittlere bis dunkle Farbtöne wie Grau, Grün oder Braun sind günstiger als sehr helle Farben. Wo immer es möglich ist, sollten strukturierte Materialien wie Holz oder Gummi eingesetzt oder glatte Metallflächen beschichtet und entspiegelte Materialien verwendet werden. 

In der Außenbewirtung können begrünte Flächen auf Terrassen und in Innenhöfen zusätzlich dazu beitragen, Reflexionen zu reduzieren und die UV-Strahlung zu senken. Nebenbei verbessern sie das Mikroklima.

Wer Oberflächenbeschaffenheit und Beschattung in die Gestaltung von Arbeitsplätzen im Freien einbezieht, schützt seine Beschäftigten wirksam und leistet einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsschutz. Ebenso wichtig sind klimatisierte Aufenthalts-, Pausen- und Umkleideräume. Sie ermöglichen es den Beschäftigten, sich regelmäßig in einer kühlen und UV-strahlungsfreien Umgebung zu erholen.

2. Organisatorische Maßnahmen – UV-Schutz gezielt planen

Neben technischen Lösungen spielen organisatorische Maßnahmen eine zentrale Rolle. Sie setzen direkt an der Gestaltung des Arbeitstages an und betreffen sowohl Arbeitszeiten als auch Arbeitsabläufe. Ein wirksamer Schutz erfordert vorausschauende Planung, dazu gehören beispielsweise UV- und Hitzeschutzpläne. Sie legen fest, ab welchen UV-Index-Werten oder Temperaturen Arbeitszeiten angepasst, zusätzliche Pausen eingelegt oder Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten verlegt werden.

Übeltäter Sonne
Unsichtbare Gefahr: UV-Strahlung ist die Hauptursache für Hautkrebs – wer draußen arbeitet, braucht konsequenten Schutz über den gesamten Arbeitstag hinweg.

Rotieren und pausieren

Ein bewährter organisatorischer Ansatz zur Reduzierung der individuellen UV-Belastung ist das Rotationsprinzip. Dabei wechseln Beschäftigte regelmäßig zwischen Arbeitsplätzen mit unterschiedlicher Sonnenexposition, etwa zwischen stark sonnenexponierten und geschützten Bereichen oder zwischen Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich.

Zusätzliche Erholungspausen in abgeschatteten Bereichen oder – idealerweise klimatisierten – Innenräumen helfen ebenfalls, die UV-Belastung über den Arbeitstag hinweg zu reduzieren.

Ziel ist es, die Dauer der direkten Sonneneinstrahlung pro Person zu begrenzen und so das Risiko von Hautschäden durch UV-Strahlung sowie gleichzeitig die körperliche Belastung durch Hitze zu reduzieren. Voraussetzung ist immer eine klare Planung und gründliche Einweisung aller Beteiligten.

Regelmäßige Unterweisungen

Zu den wichtigen organisatorischen Maßnahmen zählen auch regelmäßige Sicherheitsunterweisungen. Sie sollten die gesundheitlichen Risiken durch UV-Strahlung und Hitze thematisieren und praxisnah vermitteln, wie sich Beschäftigte bei starker Sonneneinstrahlung richtig verhalten. Dazu gehören Informationen zu geeigneter Schutzkleidung, ausreichendem Trinken, dem Umgang mit Sonnenschutzmitteln sowie typische Warnsignale wie Hautrötungen oder ungewöhnliche Erschöpfung.

Ein gut funktionierender Informationsfluss unterstützt diese Maßnahmen. Werden Hitzewellen frühzeitig angekündigt, sollten Beschäftigte rechtzeitig informiert werden – etwa per E-Mail, Aushang oder über interne Kommunikationssysteme. Hinweise zu Wetterwarnungen, angepassten Arbeitszeiten, geeigneter Kleidung, Sonnenschutzmitteln und ausreichender Flüssigkeitszufuhr helfen allen Beteiligten, sich rechtzeitig darauf einzustellen.

3. Persönliche Schutzmaßnahmen – Kleidung und Sonnenschutz konsequent nutzen

Wo technische und organisatorische Maßnahmen an ihre Grenzen stoßen, kommen persönliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz. Sie sind der dritte Bestandteil des TOP-Prinzips und müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden, wenn eine entsprechende Gefährdung besteht. 

Eine zentrale Rolle spielt geeignete Kleidung. Leichte, atmungsaktive, möglichst langärmelige Kleidung aus hellen, dicht gewebten Stoffen schützt vor UV-Strahlung und unterstützt zugleich die Wärmeregulierung des Körpers. Übrigens: Häufiges Waschen kann den UV-Schutz von Textilien sogar erhöhen, da sich die Fasern leicht aufrauen.

Kopfbedeckungen mit Schild oder breiter Krempe schützen Kopf und Nacken. Sonnenbrillen mit geeignetem UV-Schutz bewahren die Augen vor Reizungen und langfristigen Schäden durch UV-Strahlung.

2-Finger-Regel Sonnencreme
Richtig dosiert schützt besser: Die Zwei-Finger-Regel hilft, ausreichend Sonnencreme aufzutragen – denn zu wenig Produkt bedeutet oft deutlich weniger Schutz als gedacht.

Was ist bei der Nutzung von Sonnenschutzmitteln zu beachten?

Für alle unbedeckten Hautstellen ist der richtige Einsatz von Sonnenschutzmitteln unverzichtbar. Wichtig sind ein ausreichender Lichtschutzfaktor gegen UV-B-Strahlung von mindestens 30, besser 50, sowie ein ausreichender Schutz gegen UV-A-Strahlen. Produkte mit ausreichendem UV-A-Schutz sind mit dem UV-A-im-Kreis-Symbol gekennzeichnet.

Die Produkte sollten wasserfest und möglichst frei von Duftstoffen sein, um Hautreizungen zu vermeiden. Entscheidend für die Nutzung ist die Akzeptanz – maßgeblich dafür ist etwa, ob sie sich gut verteilen lassen und nicht stark fetten. 

Grundsätzlich gilt: Die beste Sonnencreme nützt nichts, wenn sie nicht verwendet wird. Gegebenenfalls sind daher pragmatische Kompromisse sinnvoller als ein Produkt, das niemand nutzt. Sonnenschutzmittel sollten zudem kühl und lichtgeschützt aufbewahrt werden.

Wie viel, wie oft, wann?  

Für einen wirksamen Schutz sind Menge und Auftragungszeitpunkt entscheidend. Zur Orientierung eignet sich die Zwei-Finger-Regel: Zwei Creme-Streifen entlang von Zeige- und Mittelfinger reichen jeweils etwa für Gesicht und Nacken oder für einen gesamten Arm.

In der Praxis wird häufig zu wenig Creme aufgetragen, sodass der angegebene Schutzfaktor nicht erreicht wird. Deshalb ist ein höherer Lichtschutzfaktor oft sinnvoll. Besonders bei Sprays oder sehr flüssigen Produkten besteht die Gefahr, dass zu wenig und ungleichmäßig aufgetragen wird. Für den beruflichen Einsatz sind sie daher nur eingeschränkt geeignet.

Idealerweise wird der Sonnenschutz etwa 30 Minuten vor dem Aufenthalt im Freien aufgetragen. Ein einmaliges Eincremen reicht jedoch nicht aus: Durch Schwitzen oder Reibung lässt die Schutzwirkung nach, weshalb regelmäßiges Nachcremen erforderlich ist. Wichtig dabei: Nachcremen verlängert die Schutzdauer nicht, sorgt aber dafür, dass der Schutz erhalten bleibt. Auch die Lippen brauchen Sonnenschutz, etwa durch geeignete Pflegestifte mit hohem Lichtschutzfaktor.

Gerade bei Unterweisungen ist es deshalb wichtig, nicht nur auf die Bedeutung von Sonnenschutz hinzuweisen, sondern auch konkret zu erklären, wie viel Creme nötig ist und wie oft nachgecremt werden muss.

Arbeitsschutz unter neuen Klimabedingungen

Der Klimawandel macht deutlich: Arbeitsschutz ist kein statisches System, sondern muss sich an veränderte Umweltbedingungen anpassen. Steigende Temperaturen, häufigere Sonnentage und zunehmende UV-Belastungen stellen Unternehmen und Beschäftigte vor neue Herausforderungen.

Wer Arbeitsplätze vorausschauend gestaltet, Arbeitszeiten anpasst und Mitarbeitende unterweist, schützt nicht nur deren Gesundheit, sondern reduziert auch Ausfallzeiten und Leistungsbeeinträchtigungen. Gesundheitsschutz im Freien wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen – ein moderner, klimabewusster Arbeitsschutz ist daher kein Zusatzaufwand, sondern eine Investition in sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.