Miet E Scooter auf dem Bürgersteig
VISION ZERO: Verkehrssicherheit im Betrieb

E-Scooter auf Arbeits- und Dienstwegen:
Risiken erkennen, Unfälle vermeiden

E-Scooter haben sich binnen weniger Jahre als beliebtes Verkehrsmittel etabliert – auch auf Arbeits- und Dienstwegen. Doch die kompakten Fahrzeuge bergen spezifische Unfallrisiken. Die BGN verzeichnet immer wieder schwere Stürze und Kollisionen. Akzente zeigt typische Gefahrenquellen auf und erklärt, welche Maßnahmen Unternehmen im Sinne der VISION ZERO ergreifen können, um schwere und tödliche Arbeits- und Wegeunfälle mit E-Scootern zu verhindern.

Studien belegen: Ein erheblicher Anteil der schweren E-Scooter-Unfälle sind Alleinunfälle. Dabei spielen sowohl die Bauweise der Fahrzeuge als auch individuelles Fehlverhalten eine entscheidende Rolle. Auch Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmenden folgen häufig wiederkehrenden Mustern.

Typische Gefahren: Kleine Räder, große Risiken

Die Bauart von E-Scootern schränkt die Fahrstabilität ein. Die stehende Fahrweise führt zu einem hohen Schwerpunkt. In Kombination mit dem kleinen Raddurchmesser ergibt sich ein vergleichsweise instabiles Fahrverhalten. Handzeichen können das Gleichgewicht zusätzlich beeinträchtigen, da das Fahrzeug nur mit beiden Händen sicher geführt werden kann. Diese Faktoren erhöhen das Sturzrisiko, besonders bei Nässe, auf Laub oder unebener Fahrbahn. Auch Bordsteinkanten, Poller oder andere Einbauten im Straßenraum zählen zu typischen Unfallursachen.

Neben technischen Eigenschaften spielen verhaltensbezogene Faktoren eine wichtige Rolle: Für E-Scooter ist kein Führerschein erforderlich. Viele Nutzende verfügen daher über keine formale Schulung und kennen Verkehrsregeln nicht ausreichend oder halten sie nicht konsequent ein. Vorfahrt- und Rotlichtverstöße sowie sogenanntes „Geisterfahren“ zählen zu häufigen Unfallursachen. Da keine Helmpflicht besteht und E-Scooter oft spontan genutzt werden, verzichten viele auf einen Helm – obwohl Kopf- und Gesichtsverletzungen besonders häufig sind. Im privaten Kontext kommt zudem Alkoholkonsum als Risikofaktor hinzu.  

Auch das Zusammenspiel mit anderen Verkehrsteilnehmenden birgt Gefahren. Aufgrund ihrer schmalen Silhouette werden E-Scooter-Fahrende leicht übersehen – vor allem beim Abbiegen von Pkw. Zudem ist ihr Fahrverhalten für andere Verkehrsteilnehmende oft schwer vorhersehbar: Wohin fährt der E-Scooter als Nächstes und in welchem Tempo? Das führt zu Missverständnissen, die folgenschwer enden können. Umso wichtiger sind Aufmerksamkeit und defensives Fahren.

Was können betriebliche Akteure tun?

Verkehrsunfälle gehören zu den folgenschwersten Unfallarten. Deshalb sollte Verkehrssicherheit systematisch in den betrieblichen Arbeitsschutz integriert werden, insbesondere bei der Nutzung von E-Scootern.

Werden E-Scooter dienstlich eingesetzt, sind sie verpflichtend in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Auch wenn Beschäftigte regelmäßig mit dem E-Scooter zur Arbeit pendeln, empfiehlt es sich, die damit verbundenen Risiken zu analysieren und geeignete Präventionsmaßnahmen abzuleiten.

Für Dienstwege sollte die Nutzung von E-Scootern möglichst vermieden werden. Unternehmen können klar regeln, dass dienstliche Fahrten mit E-Scootern nicht vorgesehen oder ausdrücklich untersagt sind, vor allem bei Leihfahrzeugen. Alternativen wie Radfahren oder das Zufußgehen können, abhängig von Strecke und Infrastruktur, die risikoärmere Option darstellen und zugleich die Gesundheit fördern.

Darüber hinaus können Unternehmen Fahrtrainings unterstützen, etwa in Kooperation mit der örtlichen Verkehrswacht oder Mobilitätsdienstleistern. Auch der Hinweis auf geeignete Übungsorte, beispielsweise wenig frequentierte Parkplätze, kann Teil der betrieblichen Kommunikation sein.

Sinnvoll ist zudem die Förderung von Schutzausrüstung. Unternehmen können darauf hinwirken, dass Beschäftigte beim E-Scooter-Fahren einen Helm tragen. Eine Dienstanweisung für das Betriebsgelände oder eine klare Empfehlung für den Arbeitsweg setzen deutliche Signale. Gleiches gilt für eine verbesserte Sichtbarkeit, etwa durch reflektierende Elemente an Kleidung oder Taschen.

Nicht zuletzt sollten Hinweise zum sicheren Umgang mit E-Scootern in bestehende Unterweisungen und Schulungen integriert werden. Dazu gehören grundlegende Verkehrsregeln ebenso wie praktische Hinweise zum situationsgerechten Verhalten im Straßenverkehr. Entscheidend ist eine verständliche, motivierende Ansprache – nicht allein der Verweis auf rechtliche Vorgaben.

Verkehrssicherheit aktiv gestalten

E-Scooter sind aus dem Verkehrsalltag nicht mehr wegzudenken. Unfallanalysen zeigen jedoch, dass sie spezifische Gefährdungen mit sich bringen – etwa durch instabiles Fahrverhalten, hohe Alleinunfallquoten und typische Konflikte im Straßenverkehr. Diese Risiken sind bekannt und können beeinflusst werden.

Für Unternehmen bedeutet das: Verkehrssicherheit muss aktiv gestaltet werden. Wer klare Regeln definiert, E-Scooter in die Gefährdungsbeurteilung einbezieht und Beschäftigte gezielt sensibilisiert, leistet einen konkreten Beitrag zur VISION ZERO. Führungskräfte und Sicherheitsverantwortliche können hier wirksam steuern – durch organisatorische Vorgaben, klare Kommunikation und praxisnahe Schulungsangebote.