Reha-FAQ: Warum braucht die BGN meine Steuer-ID?

Frage: Die BGN hat mich zur Mitteilung meiner steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) aufgefordert. Warum? 

Antwort: Wir brauchen diese Angabe, damit wir die Ihnen zustehenden Geldleistungen möglichst schnell auszahlen können. Ihre Steuer-ID finden Sie beispielsweise auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Alternativ können Sie diese auch bei Ihrem Finanzamt erfragen. 

Seit 2011 sind wir als Unfallversicherungsträger verpflichtet, die Gewährung von Entgeltersatzleistungen an das zuständige Finanzamt zu melden. Dies geschieht auf elektronischem Wege. Bei der Meldung an das Finanzamt werden die Höhe und die Dauer der geleisteten Entgeltersatzleistungen (z. B. Verletztengeld, Übergangsgeld oder Verdienstausfall) unter Angabe Ihrer Steuer-ID übermittelt.  

Alle Steuerpflichtigen besitzen eine Steueridentifikationsnummer, die zentral vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben wird. Die Steueridentifikationsnummer ist eine eindeutige, unveränderliche und dauerhafte elfstellige Nummer. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer, die bei Rückfragen gegenüber dem Finanzamt anzugeben ist.  

Grund hierfür ist, dass die Entgeltersatzleistungen dem sogenannten Progressionsvorbehalt (darunter versteht man bestimmte steuerfreie Einkünfte, die den Steuersatz für das übrige Einkommen und damit die Steuerlast erhöhen) unterliegen und diese Leistungen in der Steuererklärung von Ihnen benannt werden müssen. Natürlich informieren wir Sie mit einem Schreiben über die Übermittlung dieser Daten zu den von uns geleisteten Entgeltersatzleistungen an das Finanzamt.   

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