Reha-FAQ: Werden die Fahrtkosten nach einem Arbeitsunfall erstattet?

Frage: Ich hatte einen Arbeitsunfall und musste mehrfach zu meinem Durchgangsarzt fahren. Bekomme ich die Kosten erstattet?

Antwort: Ja, nach einem Arbeitsunfall erstattet die BGN die Fahrtkosten zu Ihrem Durchgangsarzt sowie zu weiteren notwendigen Behandlungen oder Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten zur Arztpraxis, zur Therapie oder zur Umschulung.

Sobald Ihr Antrag bei der BGN eingeht, wird die Erstattung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Richtlinien der Unfallversicherungsträger über Reisekosten geprüft.

Sie können Ihren Fahrtkostenantrag ganz einfach digital über das BGN Versichertenportal stellen. Hierzu müssen Sie sich nur registrieren und können dann direkt loslegen.

Alternativ können Sie das ausgefüllte Antragsformular (Vorlage online abrufbar) und die Belege mit einer Bescheinigung der einzelnen Behandlungstermine durch ärztliches Fachpersonal oder der Einrichtung bei der BGN einreichen.

Für Fahrten mit dem privaten Pkw erhalten Sie 0,20 Euro je Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro insgesamt für eine Hin- und Rückfahrt. Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, werden die tatsächlich entstandenen Kosten der 2. Klasse erstattet. Taxikosten werden nur mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung übernommen.

Wichtig: Nur belegte und nachgewiesene Fahrten können erstattet werden. Bewahren Sie daher alle Belege und Bescheinigungen sorgfältig auf.

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