
Gewerbegrößen und Unfallrisiken
Welche Betriebe sind bei der BGN versichert – und warum eigentlich? In welcher Gewerbegruppe passieren die meisten Arbeitsunfälle? Wo die wenigsten? Akzente klärt auf.
Welche Berufsgenossenschaft für welches Unternehmen zuständig ist, ergibt sich aus Art und Gegenstand des Unternehmens. Die Mitgliedschaft beginnt kraft Gesetzes mit der Aufnahme der vorbereitenden Tätigkeiten für das Unternehmen, selbst wenn keine Arbeitnehmenden beschäftigt werden.
Eine Berufsgenossenschaft, mehrere Gewerbegruppen
Die BGN ist zusammengefasst die bundesweite gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Die einzelnen Gewerbegruppen und ihre Zusammensetzung können in der Satzung nachgelesen werden. Diese finden Sie auf der BGN-Website im Bereich „Satzung“.

Von Bäckereien und Konditoreien ...

... über Schausteller- und Zirkusbetriebe, ...

... das Hotel- und Gaststättengewerbe ...
Daneben gibt es – darüber informiert die BGN-Website ebenfalls – noch verschiedene Zuständigkeitsabkommen. Die Zuständigkeit der BGN erstreckt sich auch auf Unternehmen, die aus verschiedenartigen Bestandteilen (Haupt-, Neben-, Hilfsunternehmen) bestehen. Fällt das Hauptunternehmen in die Zuständigkeit der BGN, ist sie auch für Unternehmen zuständig, die sonst einer anderen Berufsgenossenschaft angehören würden. Hauptunternehmen ist das Unternehmen mit den meisten Versicherten.

... sowie die Fleischwirtschaft bis hin zu ...

... Brauereien und Mälzereien sind verschiedenste Unternehmen bei der BGN versichert.
Kleinere und größere Gewerbegruppen
Bei der BGN sind rund 3,8 Millionen Menschen aus etwa 227.000 Mitgliedsunternehmen versichert. Mit Blick auf die Beschäftigtenzahlen fallen die Gewerbegruppen der BGN unterschiedlich groß aus. Am größten ist die Gewerbegruppe 16 „Gaststätten und Beherbergungsunternehmen“ mit circa 188.000 Unternehmen, am kleinsten die Gewerbegruppe 67 „Herstellung von Stärke“ mit insgesamt 15 Unternehmen (Stand: 2023).
Unfallwahrscheinlichkeit variiert auch nach Gewerbe
Doch wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle passieren eigentlich in diesen so unterschiedlich großen Gewerbegruppen? Im Jahr 2023 kam es zu rund 33.000 Unfällen in der größten Gewerbegruppe 16 „Gaststätten und Beherbergungsunternehmen“ – in der kleinsten Gewerbegruppe 67 „Herstellung von Stärke“ waren es im selben Zeitraum 107 Unfälle. Diese Zahl wird von der – nach Beschäftigtenzahlen größeren – Gewerbegruppe „Zirkusse“ noch deutlich unterboten: Hier kam es 2023 zu 12 Unfällen.
Kompakt und übersichtlich: Die wichtigsten Informationen zur Jahresstatistik der BGN finden sich in den Geschäftszahlen 2023.