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Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS)

Cross-Audit zum dritten Mal mit Erfolg bestanden

Das Beratungs- und Begutachtungsverfahren zum Gütesiegel „Sicher mit System“ der BGN wurde zum dritten Mal erfolgreich auditiert. Die BGN unterstützt mit diesem Verfahren Betriebe dabei ihre Arbeitsschutzorganisation zu verbessern.

Ein effizient organisierter Arbeitsschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung als Wettbewerbsfaktor. Die Gesundheit und Motivation der im Betrieb tätigen Personen sind entscheidend für Produktivität und Qualität. Nur wenn Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit praxisgerecht berücksichtigt werden, können betriebliche Abläufe störungsfrei verlaufen. Ein systematischer Ansatz für Arbeitsschutz sowie effektive Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) bieten dabei den größten Vorteil.

AMS: Arbeitsschutz mit System

AMS unterstützen die BGN-Strategie „VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten.“ Unternehmen, die Sicherheit und Gesundheit auf systematische Weise zusammenbringen, können neue Herausforderungen besser bewältigen. Die BGN berücksichtigt diese Erkenntnis und bietet Mitgliedsunternehmen an, ihre Arbeitsschutzorganisation überprüfen zu lassen. Gleichzeitig werden – wenn nötig – Optionen zur Verbesserung aufgezeigt. Die Beratung und Begutachtung eines AMS erfolgt nach der branchenspezifischen Umsetzung des Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF) zur Vergabe des Gütesiegels „Sicher mit System“ und den Anforderungen der DIN EN ISO 45001:2023-12.

Beratung und Begutachtung

Die Beratungen und Begutachtungen der BGN erfolgen auf Basis des DGUV Grundsatzes 311-002 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme, Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung“. Dieser Grundsatz behandelt sowohl den tatsächlichen Prozess der Beratung und Begutachtung als auch die Anforderungen, die an AMS-Beratende und AMS-Begutachtende sowie an die BGN gestellt werden. Die BGN legt zur Qualitätssicherung der Beratungen und Begutachtungen interne Regelungen fest.

Um die Qualität zu sichern und zu verbessern, lässt sich die BGN mit ihren Verfahren freiwillig extern auditieren, in Form sogenannter „Cross-Audits“ auf Basis des DGUV Grundsatzes 311-002. Im Jahr 2024 hat die BGN – nach 2016 und 2020 – zum dritten Mal erfolgreich das Cross-Audit bestanden. Über 150.000 Beschäftigte haben in über 500 erfolgreichen Gütesiegel-Begutachtungen in den letzten 20 Jahren durch die BGN davon profitiert. Weitere Betriebe werden folgen – und mithilfe der BGN ihre Arbeitsschutzorganisation optimieren können.