Das muss man wissen
Wer mit Flüssiggas umgeht, muss genau wissen, unter welchen Voraussetzungen ein sicherer Betrieb gewährleistet wird. Das aktualisierte Merkblatt „Sichere Verwendung von Flüssiggas in stationären Betrieben“ fasst die wichtigsten Informationen kompakt zusammen.
Nach Veröffentlichung der DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ wurde nun auch das entsprechende Merkblatt der BGN aktualisiert. Es informiert über wichtige Anforderungen, die jede Unternehmerin und jeder Unternehmer vor der Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage kennen muss. Bei einigen Themen wird auf das jeweilige Kapitel in der DGUV Regel verwiesen, in dem man weitere umfangreiche Informationen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen findet.
Dimensionierung der Gasversorgung
Neu aufgenommen wurde das Thema „Dimensionierung der Gasversorgung“ mit einem Rechenbeispiel für eine ausreichende Flüssiggasversorgung. Es dient dazu, die für die Versorgung notwendige Größe und Anzahl der parallel angeschlossenen Flüssiggasflaschen zu ermitteln, damit eine störungsfreie Gasversorgung des Gasgeräts stattfindet und keine sichtbare Reifbildung (Vereisung) an den Flüssiggasflaschen auftritt. In der Vergangenheit ereigneten sich Unfälle nach dem Flaschenwechsel der vereisten Flüssiggasflaschen, weil die Betreiber davon ausgegangen waren, dass vereiste Flüssiggasflaschen leer seien, und deshalb das Handrad der Flüssiggasflasche nicht zugedreht hatten.
Aufstellungsort der Flaschen
Ein weiteres wichtiges Thema ist die „Aufstellung der Anlage“ und der dabei zu beachtende Aufstellungsort der Flüssiggasflaschen. Durch die Aufstellung der Flüssiggasflaschen im Freien oder in einem separaten Aufstellungsraum lässt sich das Restrisiko eines Brandes oder einer Explosion minimieren. Nur wenn die Aufstellung an diesen beiden Orten nicht möglich ist, was in der Gefährdungsbeurteilung begründet und dokumentiert werden muss, ist ausnahmsweise die begrenzte Aufstellung von Flüssiggasflaschen im Arbeitsraum unter Einhaltung weiterer Regelungen erlaubt.
Visualisierung mithilfe bekannter Grafiken
Im Merkblatt werden auch die aus der DGUV Regel 110-010 bekannten Grafiken verwendet. Hierzu gehören zum Beispiel die zweistufige Sicherheitsdruckregeleinrichtung „S2SR“, die OPSO/UPSO-Druckregeleinrichtung mit PRV, die Darstellung einer beispielhaften Verbrauchsanlage sowie die Darstellung einer Mehrflaschenablage im Flaschenschrank mit den notwendigen Kennzeichnungen und den geometrischen Abmessungen von Gefahrenbereich und Zonen. Zu den weiteren Themen im Merkblatt gehören: Betriebsorganisation, thermisch auslösende Absperreinrichtung (TAE), Rohrleitung und Schlauchleitung, Verbrauchseinrichtung (Gasgerät), Verbrennungsluftversorgung, Abgasabführung, Flaschenwechsel/Dichtheitskontrolle, Austausch von Ausrüstungsteilen, Prüfungen und das Lagern von Flüssiggasflaschen.
Merkblatt „Sichere Verwendung von Flüssiggas in stationären Betrieben“
Weitere Informationen zum Thema Flüssiggas und Flüssiggasanlagen erhalten Sie im BGN-Branchenwissen.
Hier finden Sie zum Beispiel die Prüfer-Datenbank, in der Sie durch die Eingabe einer Postleitzahl nach einer zur Prüfung befähigten Person suchen können.
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