
Sommer, Sonne, Ferienjob
Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Ferien, um ihr Taschengeld aufzubessern. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten:
Wer darf einen Ferienjob machen?
Alle unter 15 Jahren, die noch zur Schule gehen, dürfen nicht arbeiten (Jugendschutzgesetz). Es gibt aber Ausnahmen:
Welche Arbeitszeiten müssen bei Minderjährigen eingehalten werden?
Kinder zwischen 13 und 15 Jahren dürfen mit Zustimmung der Sorgeberechtigten bis zu zwei Stunden am Tag arbeiten. Leichte Tätigkeiten wie Botengänge oder Einkaufen sind erlaubt, aber nur zwischen 8 und 18 Uhr und nicht vor oder während dem Unterricht.
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen mit Zustimmung der Sorgeberechtigten in den Ferien bis zu 20 Tage im Jahr arbeiten. Die Arbeitszeit muss i.d.R. montags bis freitags, zwischen 6 Uhr und 20 Uhr, stattfinden. Höchstens 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden am Tag sind drin. Überstunden, Wochenendarbeit oder Nachtschichten sind tabu.
Ab 16 Jahren darf man bis 22 Uhr arbeiten, in Betrieben mit Schichtsystem oder bei Musikaufführungen sogar bis 23 Uhr und in Bäckereien schon ab 5 Uhr (ab 17 Jahren ab 4 Uhr). Fünf Tage pro Woche, auch am Wochenende, sind erlaubt.
Welche Pausenzeiten gelten für Jugendliche unter 18 Jahren?
Über 6 Stunden gearbeitet: 60 Minuten Pause
Zwischen 4,5 und 6 Stunden gearbeitet: 30 Minuten Pause

Was muss vor dem Start erledigt werden?
Ausweiskopie der Jugendlichen geben lassen
Schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten muss vorliegen
Lohnsteuerdaten (ELStAM) einholen
Schriftlich festhalten: Vergütung, Dauer und Art der Tätigkeit
Anmeldung zum „Verfahren zur Datenerfassung und -übermittlung (DEÜV-Verfahren)“ über den Arbeitgeber
Die Aufgaben dürfen die Gesundheit nicht gefährden, müssen leicht und kindgerecht sein. Alles, was über 7,5 Kilogramm wiegt, dürfen die Kinder bzw. Jugendlichen nicht tragen. Jobs bei Kälte, Nässe, Lärm und oder Hitze sind verboten.
Und – ganz wichtig: Die Schülerin oder der Schüler muss nicht nur wissen, was es zu tun gibt, sondern auch wie. Deshalb muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass jemand das neue Teammitglied gut einlernt. Dabei können z. B. unsere „Unterweisungskurzgespräche“ und die Infoangebote zur „Gefährdungsbeurteilung“ helfen. Außerdem bekommt der bzw. die Neue Schutz- und Arbeitskleidung. Nur so ist sicheres Arbeiten möglich.
Was verdient man mit einem Ferienjob?
Das Mindestlohngesetz gilt für alle ab 18 Jahren. Alle unter 18 ohne abgeschlossene Ausbildung haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. Aber: Gibt es im Betrieb einen Tarifvertrag, muss er auch für Minderjährige gelten. Und: Ein Ferienjob sollte fair bezahlt werden.
Sind Ferienjobber versichert?
Ja, auch Ferienjobber sind ab dem ersten Arbeitstag gegen Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfälle versichert. Entgelt und Dauer des Arbeitsverhältnisses spielen keine Rolle. Wie viel man für die Versicherung bezahlen muss, hängt aber davon ab, wie viel man verdient. Der Arbeitgeber meldet der BGN am Ende des Jahres automatisch über die Lohnsumme (elektronischer Lohnnachweis) den Ferienjob und bezahlte Praktika an.
Ausnahme: Schülerpraktika deckt die Schülerunfallversicherung ab. Jugendliche aus dem Ausland sind meistens nicht in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Hier hilft die Auslandskrankenversicherung weiter.
Tipp zum Schluss
Begeistert vom Ferienjob, dem Ferienjobber bzw. der Ferienjobberin? Die BGN unterstützt Azubis von Anfang an in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheit. Wir bieten zum Beispiel kostenlose Kooperationen mit Berufsschulen und gratis Seminare an. Mehr über unseren aktuellen VISION-ZERO-Schwerpunkt Arbeitssicherheit und Gesundheit für Azubis und Ausbildende.
Weitere Informationen liefert die DGUV-Broschüre „Gegen Unfälle versichert im Praktikum und Ferienjob“.