Nachrüsten lohnt sich
In der Vergangenheit gab es immer wieder schwere Unfälle an Brot-Teigteilmaschinen. Eine neue DGUV-Schrift stellt verschiedene technische Maßnahmen zur Risikominderung vor und beschreibt detailliert die Vorgehensweise zur Nachrüstung von älteren Maschinen.
Der Unfallklassiker: Durch Ablenkung oder Unkonzentriertheit verliert die Person, die den Teig in den Trichter einer Brot-Teigteilmaschine schiebt, das Werkzeug – einen Teigschaber – und greift bei laufender Maschine reflexartig danach. Wegen der fehlenden Schutzeinrichtung am Trichterrand läuft der Teigteiler weiter und die Person hat keine Möglichkeit, die Maschine abzuschalten.
In anderen Fällen ereigneten sich Unfälle häufig in Situationen, in denen eine Person Teig aus dem Trichter entnehmen oder nachschieben wollte. Dazu wurde die Maschine bestimmungsgemäß abgeschaltet. Während sich eine Person vermeintlich sicher im Trichter oder in der Teilvorrichtung befand, wurde die Maschine von einer Kollegin oder einem Kollegen eingeschaltet, zum Beispiel um eine Störung am Auslauf zu beheben oder um das Auslaufband in eine andere Position zu bringen. Auch wenn das niemals mit der Absicht geschah, eine andere Person zu verletzen: Durch eine fehlende Schutzeinrichtung am Trichterrand ist das Einschalten der Maschine möglich – und die Person, die sich mit dem Oberkörper im Trichter befindet, kann das Einschalten nicht verhindern.
Die Hauptprobleme
Meist werden die Unfälle und ähnliche Gefahrensituationen durch einen oder mehrere der folgenden Faktoren verursacht:
- alte Maschinen, die nicht den neuesten Sicherheitsanforderungen entsprechen
- fehlende Betrachtung der Teigteilmaschinen nach dem Stand der Technik durch den Betreibenden selbst im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sowie
- neue Maschinen, die nicht nach den Vorgaben der europäischen Norm DIN EN 12042 „Nahrungsmittelmaschinen – Teigteilmaschinen – Sicherheits- und Hygieneanforderungen“ oder einem vergleichbaren Sicherheitsniveau hergestellt und in Verkehr gebracht werden.
Die Lösung
Damit Betreiberinnen und Betreiber von Brot-Teigteilmaschinen ihrer Verpflichtung aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nachkommen können, sich am Stand der Technik für Brot- Teigteilmaschinen zu orientieren, hat das Sachgebiet Backbetriebe in der DGUV-Schrift Fachbereich AKTUELL (FBNG-015) „Sicherheit an Brot-Teigteilmaschinen durch Nachrüstung einer Schutzeinrichtung am Einfülltrichter“ den Stand der Technik für Maschinen im Bestand veröffentlicht. Die Publikation stellt verschiedene technische Maßnahmen zur Risikominderung vor und beschreibt detailliert die Vorgehensweise. Damit steht den betroffenen Unternehmen eine wichtige Hilfestellung für die Nachrüstung zur Verfügung. Mit den hier aufgezeigten Lösungen und deren Umsetzung können die beschriebenen Unfälle in Zukunft vermieden werden.