Unterschätztes Risiko
Wird über einer angeschalteten Fritteuse oder einem mit heißem Fett gefüllten Wok die Sprinkleranlage ausgelöst, kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Unternehmers.
Wer denkt schon daran? Aus einem Spielwaren- oder Modegeschäft in einem Einkaufscenter wird ein Imbissbetrieb, oder die Einrichtung einer bestehenden Küche wird neu geplant und umgebaut. Plötzlich stehen da Fritteusen oder mit heißem Fett gefüllte Woks, wo vorher keine waren. Vergessen wird dabei in den meisten Fällen das Risiko, das von einer bereits vorher installierten Sprinkleranlage ausgehen kann. Ein Fehler, der so schlimme Folgen haben kann wie in einem asiatischen Schnellimbiss.
Die dort vorhandene Sprinkleranlage wurde während der Betriebszeit ausgelöst und Wasser spritzte in den darunter stehenden, mit heißem Fett gefüllten Wok. Die Mitarbeiterin hatte keine Chance, rechtzeitig auf das unerwartete „explodierende“ Fett zu reagieren, und erlitt schwere, multiple Verbrennungen zweiten Grades an Gesicht, Oberarm, Unterarm, beiden Händen, im Hals- und Bauchbereich sowie am Dekolleté. Die Folge: eine mehrtägige stationäre Aufnahme in der Klinik und ein langer, schmerzhafter Heilungsprozess sowie eine langfristige Arbeitsunfähigkeit.
Abweisblech Marke Eigenbau: Gut gemeint, aber schlecht gemacht.
In der Verantwortung ist der Unternehmer
Auch wenn die Sprinkleranlage zum gemieteten Objekt gehört und nicht ohne Weiteres verändert werden darf: Das Risiko, das von ihr ausgeht, ist immer vom Unternehmer zu betrachten und zu bewerten. Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung muss er erforderliche Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Veränderungen an der Anlage, in welcher Form auch immer, sind mit dem Gebäudeeigentümer abzustimmen und dürfen nur durch eine VDS-zertifizierte Errichterfirma vorgenommen werden. Das eigenmächtige Anbringen von Blechen wie auf dem Foto sowie das Abdecken oder Abkleben der Sprinklerköpfe sind unzulässig.
Gefährdet sind durch derartige Veränderungen nicht nur die Brandschutzmaßnahmen, die für das Gebäude festgelegt wurden, sondern auch der Versicherungsschutz für das Gebäude und das Inventar. Es kann auch sein, dass bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz Regressansprüche an den Unternehmer gestellt werden. Das beispielhaft gezeigte Abweisblech, das in Eigenregie angebracht wurde, hat weder die richtige Formung noch ist es in einer geeigneten Art und Weise montiert. Der Volumenstrom einer Sprinkleranlage beträgt in der Regel mindestens 1.000 l/min bei einem maximalen Druck von 12 bar, sodass schnell große Wassermengen aus den Sprinklern austreten könnten. Die Trockenbaudecke würde innerhalb kürzester Zeit aufweichen, das Blech durch den hohen Druck aus der Befestigung gelöst werden und das Wasser in das heiße Fett gelangen.
Checkliste
- Wurde bei der Aufstellung des Geräts berücksichtigt, wie die Sprinkleranlage arbeitet?
- Wurden Geräte nachträglich aufgestellt (z. B. Auftisch-Fritteusen)?
- Wurden eigenmächtig Veränderungen an der Sprinkleranlage vorgenommen?
- Welche Branche war gegebenenfalls vorher in den Räumen?
- Wer ist im Gebäude der richtige Ansprechpartner bzw. Haustechniker?
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