Geldscheine mit Schleife eingepackt
BGN-Prämienverfahren

Neujustierung zum 10. Geburtstag

Nah dran an den versicherten Branchen und Betrieben – das zeichnet sowohl die BGN als auch die betrieblichen Vertreterinnen und Vertreter in der Selbstverwaltung der BGN aus. Das Ergebnis sind praxisnahe Impulse für das Prämienverfahren, das nach zehn Jahren einige Anpassungen erfährt.

Bevor neue prämienfähige Maßnahmen für das jeweilige Folgejahr vom Vorstand der BGN beschlossen werden, befasst sich ein vorbereitendes Gremium mit den Vorschlägen der Präventionsfachleute: der Präventionsausschuss. Diesem gehören aktuell Vertreterinnen und Vertreter aus dem Gastgewerbe, der Fleischwirtschaft, dem Backgewerbe, der Milchwirtschaft, der Nahrungsmittelindustrie, der Getränkeindustrie sowie der Schausteller und Marktkaufleute an. Dadurch wird nicht nur ein breites Spektrum an Branchen, sondern auch an Betriebsgrößen in die Überlegungen und Entscheidungen eingebunden.

Die Mindestprämie steigt ab dem Prämienjahr 2024 von bislang 100 Euro auf 500 Euro. Davon profitieren Mitgliedsbetriebe aus dem handwerklichen Bereich mit bis zu 20 rechnerischen Vollbe­schäftigten.

Bestandsaufnahme und Optimierung

Nach zehn Jahren wurde der zum Zeitpunkt der Einführung des Prämienverfahrens festgelegte finanzielle Rahmen überprüft, was zu Festlegungen von inhaltlichen und organisatorischen Eckpunkten führte:

  • Die Mindestprämie steigt ab dem Prämienjahr 2024 von bislang 100 Euro auf 500 Euro. Davon profitieren Mitgliedsbetriebe aus dem handwerklichen Bereich mit bis zu 20 rechnerischen Vollbe­schäftigten.
  • Die Zielgruppe der Auszubildenden und der Berufseinsteigerinnen und -einsteiger soll stärker adressiert werden, unter anderem durch Seminarangebote, die im entsprechenden Menüpunkt des Internetauftritts der BGN selektiert werden können, sowie durch die verstärkte Motivation zur Beteiligung am Präventionspreis der BGN.
  • Die Verkehrssicherheit soll durch weitere Modellprojekte im Bonusblock C noch intensiver gefördert werden.
  • Die Prävention im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels wird erstmals thematisiert. Prämiert wird mit 6 Punkten, wenn schriftliche Notfallpläne beispielsweise auch für Extremwettersituationen existieren und die dort festgelegten Abläufe mindestens einmal jährlich mit den Beschäftigten geübt, dokumentiert, ausgewertet und entsprechende Ableitungen getroffen werden.
  • Mittelfristig soll das Prämienverfahren ausschließlich elektronisch über das BGN-Extranet abgewickelt und einzelne prämienfähige Maßnahmen sollen automatisch vorbewertet werden. In einem ersten Schritt wird den über das BGN-Extranet teilnehmenden Betrieben der Prämienbescheid 2023 elektronisch zum Abruf bereitgestellt.