Warnschild Rutschgefahr
Unfallprävention

Sturzunfälle können teuer werden

Sturzunfälle mit mehr als 1.000 Euro Entschädigungsleistung sind in den BGN-Mitgliedsbetrieben leider keine Seltenheit. Die Unfallzahlen liegen seit Jahren auf hohem Niveau: 2021 kam es zu etwa 7.500 dieser teuren Sturzunfälle, 2022 waren es rund 7.250 und 2023 knapp 7.400. Insgesamt entstehen der deutschen Wirtschaft durch Sturzunfälle allein durch die resultierenden Ausfallstunden Kosten von etwa acht Milliarden Euro pro Jahr.

Eile, Stress, Lärm: Stürze haben verschiedene Auslöser

Viele Stürze ereignen sich in alltäglichen Situationen, weil das Risiko oft unterschätzt wird. Zum Beispiel auf der Treppe: In der Eile nimmt man gleich zwei Stufen auf einmal, häufig schwer bepackt. Man hat keine Hand mehr frei, um sich am Treppengeländer festzuhalten – und zum Lichteinschalten fehlt ohnehin die Zeit. Dann kann eine Treppenstufe leicht zum Verhängnis werden. Auch Stress, Ärger, Gedanken, ein beim Gehen geführtes Gespräch oder Lärm verhindern, dass man eine Stolperfalle rechtzeitig erkennt und sie umgeht.

Unfall auf einer Treppe
Hektik auf der Treppe kann zu schweren Unfällen führen.

Unfallursachen systematisch erkennen – und abstellen

Vielfach wird Ungeschicklichkeit, Unachtsamkeit oder Leichtsinn als Grund für einen Sturz in den Unfallanzeigen angegeben. Bei genauerer Ermittlung der Unfallursachen kommt man jedoch oft zu dem Ergebnis, dass mehrere Faktoren für den Sturz verantwortlich waren. Dies bedeutet, dass durch rechtzeitiges Erkennen und Beseitigen dieser Faktoren beziehungsweise Mängel der aus einem Sturz resultierende Schmerz, Ärger und das persönliche Leid ebenso wie der finanzielle Verlust vermieden werden könnten.

Mit der BGN-Checkliste zur Ermittlung von Unfallursachen kann jeder Betrieb eine eigene Unfallermittlung vornehmen, um Ursachen systematisch zu erkennen und dauerhaft abzustellen.

Verhaltensprävention: Beschäftigte sensibilisieren, aus Beinaheunfällen lernen

Gerade in der Verhaltensprävention hängt vieles von Kommunikation, Prozessplanung und Verständnis aller Beteiligten ab. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Vorgesetzte sollten Verhaltensregeln aufstellen und die Beschäftigten bei der Umsetzung fordern und fördern. Beispielsweise, indem jede und jeder Einzelne im Alltag die Augen offen hält, auf die Kolleginnen und Kollegen achtet und auf unsicheres Verhalten aufmerksam macht. Unfallstellen und Beinaheunfälle sind sofort der oder dem Verantwortlichen oder Vorgesetzten zu melden, zum Beispiel mit dem BGN-Formular „Verbesserungsvorschlag“.